Sanierung der Karoli Eissporthalle mit Funktionsgebäude in Waldkirchen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkirchen
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://waldkirchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Karoli Eissporthalle mit Funktionsgebäude in Waldkirchen
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 3-9 für die Sanierung der Karoli Eissporthalle mit Funktionsgebäude in Waldkirchen.
94065 Waldkirchen
Die im Eigentum der Stadt Waldkirchen befindliche Eissporthalle am Karoli ist an den Eigenbetrieb Stadtwerke Waldkirchen angegliedert und wird von diesen betrieben.
Um den langfristigen Erhalt und weiteren Betrieb der Eissporthalle aufrecht erhalten zu können, sind altersbedingte Mängel- und Verschleißerscheinungen zwingend zu beheben. Insbesondere handelt es sich hierbei um gravierende Defizite der technischen Ausrüstung (Sanitär, Heizung etc.) sowie auch der Einrichtungs- und Kabinenbereiche. In Bezug auf Energieeffizienz, weist die nicht mit dem Stand der Technik entsprechende Gebäudehülle hohes Potential auf.
1976 wurde eine Kunsteisbahn mit 30 x 60 m errichtet. Diese wurde 1981 überdacht und zusätzlich Umkleide, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen geschaffen. Die Karoli Eissporthalle ist das einzige Eisstadion im Landkreis Freyung-Grafenau, das die Normgrößen für Eiskunstlauf, Eishockey sowie für überregionale Eisstockwettbewerbe aufweist. Die Eissporthalle zählt jährlich ca. 14.000 Besucher in der Wintersaison, dazu kommen noch mehrere 10.000 Nutzer und Zuschauer bei Eisstockturnieren und Eishockeyspielen.
Im Wesentlichen sind 4 Teilbereiche von den Modernisierungsmaßnahmen betroffen:
1. Eissporthalle
2. vorgelagerte Sanitärumkleide und Betriebseinheiten
3. Freianlagen, insbesondere Zugänglichkeiten sowie Verbesserung Betriebshof
4. Herstellen der Barrierefreiheit für Besucher und Nutzer
Die Kältetechnik der Eishalle ist von den Sanierungsmaßnahmen nicht betroffen.
Für das Bauvorhaben sind vom Bauherrn Fördermittel beim Bund im Zuge des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ beantragt. Eine grundsätzliche Förderzusage des Bundes gibt es bereits, einen konkreten Förderbescheid noch nicht. Bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme sind alle Forderungen der Förderbehörde und den Vorschriften eines öffentlich geförderten Bauvorhabens zu beachten.
Insbesondere sollen bei der Sanierung der Eishalle die Belange von Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätseinschränkungen und die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Nähere Erläuterungen zum Bestand und den vorgesehenen Maßnahmen sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Stufe 1 - LPH 3-4
Stufe 2 - LPH 5-7
Stufe 3 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-3 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkirchen
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94065
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkirchen
Postleitzahl: 94065
Land: Deutschland