Konzeption, Organisation, Durchführung der Schülerveranstaltungsreihe „Berufliche Bildung – Zukunft für Alle!“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021MGO000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption, Organisation, Durchführung der Schülerveranstaltungsreihe „Berufliche Bildung – Zukunft für Alle!“
Die Leistung beinhaltet die Konzeption, Organisation und Durchführung der Schülerveranstaltungsreihe „Berufliche Bildung – Zukunft für Alle!“, bestehend aus jeweils einer eintägigen Veranstaltung in allen Regierungsbezirken sowie einer Abschussveranstaltung.
Ziel dabei ist, Werbung für die berufliche Bildung zu machen, ihre Chancen und Möglichkeiten aufzuzeigen und Schülerinnen und Schülern eine Hilfestellung bei der Berufsorientierung zu geben.
Die Leistung beinhaltet die Konzeption, Organisation und Durchführung der Schülerveranstaltungsreihe „Berufliche Bildung – Zukunft für Alle!“, bestehend aus jeweils einer eintägigen Veranstaltung in allen Regierungsbezirken sowie einer Abschussveranstaltung.
Ziel dabei ist, Werbung für die berufliche Bildung zu machen, ihre Chancen und Möglichkeiten aufzuzeigen und Schülerinnen und Schülern eine Hilfestellung bei der Berufsorientierung zu geben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Konzeption, Organisation, Durchführung der Schülerveranstaltungsreihe „Berufliche Bildung – Zukunft für Alle!“
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.