Druck GWZ-Hauptbefragung Erinnerungsversand Inland und Mahnversand, Zensus 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-30-22-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck GWZ-Hauptbefragung Erinnerungsversand Inland und Mahnversand, Zensus 2022
Druck von Erhebungsunterlagen für Erinnerungsversand Inland und Mahnversand für die Hauptbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung in Bayern – Zensus 2022 –
Herstellung und Lieferung der Erhebungsunterlagen für Erinnerungsversand Inland und Folgebogenversand.
Es sind der Probedruck (Herstellung, Konfektionierung und Kuvertierung sowie Lieferung), der Vorabdruck (Herstellung sowie Lieferung) und die Echtproduktion (Herstellung, Konfektionierung, Kuvertierung, Portooptimierung sowie Lieferung) des Erinnerungsversands Inland und des Folgebogenversands zu bepreisen.
Der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer, die für die Durchführung der GWZ-Hauptbefragung erforderlichen Druckunterlagen für den Erinnerungsversand Inland und den Folgebogenversand (Los 1) unter Einhaltung des vorgegebenen Zeitrahmens herzustellen und gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Statistik an die jeweiligen Erfüllungsorte bereitzustellen.
Die zuverlässige, termingerechte sowie mängelfreie Her- und Bereitstellung der Zensusunterlagen ist zur Gewährleistung der Gesamtdurchführung des Zensus wesentliche Hauptleitungspflicht des Auftragnehmers. Eine garantierte und dokumentierte 100% Fertigung sowie eine Sicherstellung der ordnungsgemäßen Nachproduktion von etwaigen Makulaturen ist zu gewährleisten.
voraussichtliche Abnahmemengen:
Erinnerungsschreiben Einfacheigentümer ca. 1.210.025 Exemplare
Erinnerungsschreiben Mehrfacheigentümer ca. 660.025 Exemplare
Unterrichtung ca. 1.870.050 Exemplare
Fragebogen ca. 2.975.050 Exemplare
Erläuterungen Fragebogen ca. 1.870.050 Exemplare
Anschreiben Folgebogen ca. 3.025 Exemplare
Folgebogen ca. 6.025 Exemplare
Rücksendeumschlag ca. 1.873.075 Exemplare
Versandumschlag „groß“ ca. 1.873.075 Exemplare
Gebäudeliste Anlage Mehrfacheigentümer ca. 660.025 Exemplare
Für das eingesetzte Papiermaterial wird eine Mindestabnahme in Höhe von 80 % der Menge garantiert, die auch bei geringeren beauftragten Mengen zur Abrechnung kommen kann. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Herstellung und Lieferung von Erhebungsunterlagen für die Mahnversände Heranziehungsbescheid und Festsetzungsbescheid.
Es sind der Probedruck (Herstellung, Konfektionierung und Kuvertierung sowie Lieferung), der Vorabdruck (Herstellung sowie Lieferung) und die Echtproduktion (Herstellung, Konfektionierung, Kuvertierung, Portooptimierung sowie Lieferung) für die Mahnversände Heranziehungsbescheid und Festsetzungsbescheid zu bepreisen.
Der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer, die für die Durchführung der GWZ-Hauptbefragung erforderlichen Druckunterlagen des Mahnversands Heranziehungsbescheid und Festsetzungsbescheid (Los 2) unter Einhaltung des vorgegebenen Zeitrahmens herzustellen und gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Statistik an die jeweiligen Erfüllungsorte bereitzustellen.
Die zuverlässige, termingerechte sowie mängelfreie Her- und Bereitstellung der Zensusunterlagen ist zur Gewährleistung der Gesamtdurchführung des Zensus wesentliche Hauptleitungspflicht des Auftragnehmers. Eine garantierte und dokumentierte 100% Fertigung sowie eine Sicherstellung der ordnungsgemäßen Nachproduktion von etwaigen Makulaturen ist zu gewährleisten.
voraussichtliche Abnahmemengen:
Fragebogen ca. 1.281.050 Exemplare
Erläuterungen Fragebogen ca. 814.050 Exemplare
Heranziehungsbescheid ca. 770.025 Exemplare
Festsetzungsbescheid ca. 44.025 Exemplare
Infoblatt Mahnung ca. 814.050 Exemplare
Postzustellungsurkunde ca. 814.050 Exemplare
Rücksendeumschlag ca. 814.050 Exemplare
Innerer Versandumschlag Postzustellungsurkunde ca. 814.050 Exemplare
Äußerer Versandumschlag Postzustellungsurkunde ca. 814.050 Exemplare
Gebäudeliste Anlage zum Bescheid ca. 814.050 Exemplare
Für das eingesetzte Papiermaterial wird eine Mindestabnahme in Höhe von 80 % der Menge garantiert, die auch bei geringeren beauftragten Mengen zur Abrechnung kommen kann. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Im Rahmen der erneuten Ausschreibung des Drucks von Erhebungsunterlagen für den Zensus 2022 ist der gesetzlich vorgeschriebene Stichtag der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus - Bundesstatistik) vom 15. Mai 2022 (Zensusstichtag) nicht verrückbar. Eine weitere Verschiebung des Terminplans würde die rechtzeitige Auslieferung der Druckunterlagen und damit die ordnungsgemäße Durchführung des gesetzlichen Auftrages verhindern.
Aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit ist die Frist des § 15 II VgV gem. § 15 III VgV dementsprechend zu verkürzen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung der Erhebungsunterlagen für Erinnerungsversand Inland und Folgebogenversand.
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung und Lieferung von Erhebungsunterlagen für die Mahnversände Heranziehungsbescheid und Festsetzungsbescheid.
Ort: Rheinberg
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Statistik.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefon-Nr.: +49 [gelöscht], Fax-Nr.: +49 [gelöscht], E-Mail: [gelöscht] zu richten. Hinweise der Vergabekammer Südbayern im Internet: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.