Offener hochbaulicher und freianlagenplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Umgestaltung des Umfeldes am Memorium Nürnberger Prozesse und Neubau eines BesucherInnenzentrums
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stm-architekten.de
Adresse des Beschafferprofils: https://stm-architekten.de/downloads/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener hochbaulicher und freianlagenplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Umgestaltung des Umfeldes am Memorium Nürnberger Prozesse und Neubau eines BesucherInnenzentrums
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt, auf einer Fläche vor dem Justizzentrum westlich der Innenstadt die Umgestaltung des Umfeldes am Memorium Nürnberger Prozess und den Neubau eines BesucherInnenzentrums zu entwickeln.
In dem vorliegenden Wettbewerb soll ein Entwurf für das BesucherInnenzentrum und sein Umfeld gefunden werden. In dem Neubau sind neben den Flächen für Foyer, Empfang, Kasse und Gastronomie auch ein Bereich für Sonderausstellungen, für Seminare und für die Verwaltung der Einrichtung unterzubringen.
Die Gestaltung des Umfeldes soll die Bedeutung dieses geschichtsträchtigen Ortes am Memorium Nürnberger Prozesse angemessen widerspiegeln und gleichzeitig den Anforderungen, die aufgrund des hohen BesucherInnenaufkommens entstehen, gerecht werden.
Weiterhin ist zu klären, ob das BesucherInnenzentrum eine Anbindung an das benachbarte Gebäude erhält, in dem der Saal 600 und die Dauerausstellung zur Geschichte des Saals liegen.
Im Realisierungsteil werden das BesucherInnenzentrum und die Flächen vor dem Ostbau, der Bärenschanzstraße, der Fürther Straße und östlich der Bärenschanzstraße behandelt. Im Ideenteil sollen Vorschläge für die weiteren Flächen westlich der denkmalgeschützten Mauer bis hin zum Hauptgebäude des Justizpalastes und teilweise längs der Fürther Straße betrachtet werden.
Der Realisierungsteil umfasst eine Fläche von ca. 5.960 m2, der Ideenteil von ca. 3.240 m2. Der Neubau wird über eine Brutto-Grundfläche von ca. 3.000 m2 verfügen.
Download der Auslobung: ab 04.04.2022
Rückfragen bis: 21.04.2022
Kolloquium: 29.04.2022
Abgabetermin Planunterlagen: 15.07.2022
Abgabetermin Modell: 29.07.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind alle Bewerber, die die Bedingungen der Teilnahmezulassung erfüllen. Dies sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige - natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen berechtigt sind. Es werden Arbeitsgemeinschaften aus Architekten*innen und Landschaftsarchitekten*innen gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskritierien:
Stadträumliche Qualität /Freiraumqualität
Denkmalpflegerische Belange / Berücksichtigung historischer Kontext
Gestalterisches Konzept
Organisation / Funktionalität
Wirtschaftlichkeit / Realisierbarkeit
Nachhaltigkeit/Klimaanpassung
Die Beurteilung der zugelassenen Wettbewerbsarbeiten erfolgt anhand der oben genannten Kriterien. Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien spiegelt keine Prioritätensetzung wieder.
Gesamtpreissumme netto: 110.000.- Euro Gesamtpreissumme brutto: 130.900.- Euro
Vorläufige Preisaufteilung:
1. Preis 30.000.- Euro netto
2. Preis 25.000.- Euro netto
3. Preis 20.000.- Euro netto
4. Preis 15.000.- Euro netto
Anerkennungen 20.000.- Euro netto
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen und behält sich vor, einzelne Preisstufen gar nicht oder mehrfach zu vergeben.
Es werden keine Bearbeitungshonorare bezahlt, auch werden keine Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die öffentlich zugänglichen Unterlagen können von der Webseite https://stm-architekten.de/downloads/ heruntergeladen werden. Nach Übersendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung (per Mail an [gelöscht]) erhalten die interessierten Bewerbergemeinschaften einen Link, über den die nicht öffentlich einsehbaren Unterlagen bezogen werden können.
Eignungskriterien: Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bieter oder Bietergemeinschaften spätestens 15 Werktage nach dem Abschluss des Wettbewerbs Eignungskriterien (getrennt für Arch. und LArch.) nachweisen. Bieter bzw. die Bietergemeinschaften, die die Kriterien nicht fristgerecht nachweisen, werden nicht zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Eignungskriterien für Objektplanung Hochbau:
1. Nachweis der Berufsqualifikation;
2. Erklärung zur Anzahl der durchschn. beschäftigten Mitarbeiter/innen; Mindestkriterium: mind. 2 Architekten/innen inkl. Inhaber;
3. Erklärung zur Berufserfahrung des/der Projektleiters/in; Mindestkriterium: mind. 3 Jahre Berufserfahrung;
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen;
5. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3.000.000.- Euro für Personenschäden und über 1.000.000.- Euro für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Eignungskriterien für Objektplanung Freianlagen:
1. wie oben;
2. Erklärung zur Anzahl der durchschn. beschäftigten Mitarbeiter/innen; Mindestkriterium: mind. 2 Landschaftsarchitekten/innen inkl. Inhaber;
3. wie oben;
4. wie oben;
5. wie oben, jedoch Deckungssummen von mindestens 500.000.- Euro für Personenschäden und über 500.000.- Euro für Sachschäden....
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe entsprechend VgV § 47 wird hingewiesen.
Die Zuschlagskriterien werden nur gegenüber den Preisträgern benannt.
Die Ausloberin verpflichtet sich, wenn die Aufgabe realisiert wird (vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung von Stadt / Freistaat), unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs (Realisierungsteil) notwendigen weiteren Planungsleistungen mind. bis zur abgeschlossenen Werk- u. Detailplanung zu übertragen; dies sind die Leistungen für Gebäude u. Innenräume gemäß HOAI § 34 in Verb. mit § 35 sowie der Anlage 10, mindestens die Leistungsphasen 1 bis 5. Ebenso sind dies die Leistungen für Freianlagen gemäß HOAI § 39 in Verb. mit § 40 sowie der Anlage 11, mind. die Leistungsphasen 1 bis 5.
Die Ausloberin behält sich vor, optional die nachfolgenden Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Fragen zu den Unterlagen und/oder zum Verfahren sind per Mail an die unter I.3) der Bekanntmachung genannte Kontaktstelle zu senden. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3) der Bekanntmachung genannten Internetseite eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Unterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Unterlagen zu informieren.
Termine: sh. Gegenstand II.2.4.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auslobungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).