Betrieb eines Impfzentrums
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 055-143174)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf a.d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberger-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines Impfzentrums
Der Ministerrat hat am 08.02.2022 die Fortführung der Impfzentren bis 31.12.2022 beschlossen.
Das Impfzentrum muss nach den Vorgaben der Bayerischen Impfstrategie ausgerichtet und betrieben werden.
Die Ressourcen und der Betriebsablauf des Impfzentrums und der mobilen Teams müssen bei Bedarf an die Vorgaben der Bayerische Impfstrategie flexibel angepasst werden können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit die Beauftragung durch einseitige Erklärung sowohl für das Impfzentrum als auch für die zugehörigen mobilen Impfteams zu verlängern. Eine Verlängerung ist dabei nach Wahl des Auftraggebers auch nur für einen Teil des Leistungsumfangs möglich. Die Verlängerung wird spätestens 4 Wochen vor Ab
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit die Beauftragung durch einseitige Erklärung sowohl für das Impfzentrum als auch für die zugehörigen mobilen Impfteams zu verlängern. Eine Verlängerung ist dabei nach Wahl des Auftraggebers auch nur für einen Teil des Leistungsumfangs möglich. Die Verlängerung wird spätestens 4 Wochen vor Ablauf der ursprünglichen bzw. jeweiligen Beauftragung schriftlich ausgesprochen. Die Verlängerung beträgt jeweils 3 Monate, ist maximal aber auf 4 Jahre bis zum 30.06.2026 begrenzt.
Dem Mieter wird das Recht eingeräumt, die feste Mietzeit mehrmalig durch einseitige Erklärung um weitere 3 Monate zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrags zu verlängern („Optionsrecht“), wobei die maximale Mietdauer auf 4 Jahre begrenzt wird. Eine Verlängerung ist dabei nach Wahl des Mieters auch nur für die Einrichtung einzelner Standorte möglich. Die Erklärung des Mieters, dass er d
Dem Mieter wird das Recht eingeräumt, die feste Mietzeit mehrmalig durch einseitige Erklärung um weitere 3 Monate zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrags zu verlängern („Optionsrecht“), wobei die maximale Mietdauer auf 4 Jahre begrenzt wird. Eine Verlängerung ist dabei nach Wahl des Mieters auch nur für die Einrichtung einzelner Standorte möglich. Die Erklärung des Mieters, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens 4 Wochen vor Ende der vereinbarten Festmietzeit bzw. des jeweiligen Optionszeitraums beim Vermieter eingegangen sein. Das Optionsrecht ist schriftlich auszuüben.