Erweiterung des bestehenden Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://szv-m.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des bestehenden Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Gegenstand des Auftrags sind die vollständigen Leistungen der Projektsteuerung nach HAV-KOM (Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge im kommunalen Hochbau) aktuelle Fassung, siehe auch beiliegende ZVB.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das 2011 fertiggestellte Gymnasium in Höhenkirchen-Siegertsbrunn wurde von der kplan AG zusammen mit dem Büro keiner_balda geplant und grenzt unmittelbar an den Bahnhofsplatz der Gemeinde und an die gleichnamige S-Bahnhaltestelle an. Es handelt sich um ein vierzügiges Gymnasium mit einem naturwissenschaftlichen und einem musischen Zweig für rund 950 Schüler*innen.
Aufgrund stetig steigender Schüler*innenzahlen soll das Gymnasium mit der Erweiterungsmaßnahme (ca. 5.300 m² BGF) um einen Zug vergrößert werden und zukünftig ein Lehrangebot gemäß G9 anbieten. Neben einem weiteren Zug und den analog dazu zu vergrößernden Flächen (Küchen- und Speisebereich Mensa für die gesamte Schule, Sporthalleneinheit, Veranstaltungsraum und Sanitärbereiche) soll das Gymnasium um einen Veranstaltungssaal, der auch als Saal für Konzerte genutzt werden kann, mit Bühne und Zuschauerraum für rund 500 Personen, sowie um ergänzende Räume (Foyer, Musiksaal, Umkleiden, Einsing- und Einspielräume, Theaterlager, Stuhllager, Techniklager, Regieraum und Lastenaufzug) erweitert werden. Zusätzlich sollen Räumlichkeiten für eine Blaskapelle geschaffen werden. Diese umfassen einen großen Probenraum, einen kleinen Übungsraum, ein Notenarchiv, eine Kleiderkammer, ein Instrumentenlager und einen Besprechungsraum. Neben einem zu realisierenden Rasenspielfeld soll die derzeit offene Stellplatzanlage durch ein Parkdeck für ca. 110 Stellplätze ersetzt werden, das sowohl von der Schule als auch als Park+Ride-Parkplatz für die angrenzende S-Bahnhaltestelle genutzt werden können.
Zur Optimierung der Planung und als Entscheidungshilfe hat der Schulzweckverband bereits eine Machbarkeitsstudie vom Büro Landbrecht erarbeiten lassen, diese liegt der Bekanntmachung zu Ihrer Information bei.
Um zukünftig das Gesamtbauwerk aus Bestand und Erweiterung als Einheit nutzen und betreiben zu können, soll sich die Art der Konstruktion des Erweiterungsbaus am bestehenden Gebäude orientieren.
Die Erweiterung soll im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Der ggf. notwendige Umbau von Räumen im bestehenden Gebäude im geringen Umfang muss in den unterrichtsfreien Zeiten (Ferien) erfolgen.
Gegenstand des Auftrags sind die vollständigen Leistungen der Projektsteuerung nach HAV-KOM (Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge im kommunalen Hochbau) aktuelle Fassung, siehe auch beiliegende ZVB.
Nach Handlungsbereichen:
A – Information, Koordination, Organisation und Dokumentation
B – Qualitäts- und Quantitätskontrolle und -sicherung
C – Kostenkontrolle, -steuerung und Haushaltsmittel
D – Terminplanung, -steuerung und Kapazitäten
E – Vertragsmanagement Leistungen fachlich Beteiligter
Nach Leistungsstufen:
1. Projektvorbereitung
2. Planung
3. Ausführungsvorbereitung
4. Ausführung
5. Projektabschluss
Die Beauftragung erfolgt stufenweisen, siehe Vertragsmuster § 3, 3.2. Zunächst werden die Leistungen der Leistungsstufe 1 Projektvorbereitung über alle Handlungsbereiche beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nachderzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HAV-KOM die Projektsteuerung in der Honorarzone II eingestuft. Die Honorarzone wird rein informativ im Hinblick auf den erwarteten Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Leistung angegeben.
Nach derzeitigem Stand wird mit Gesamtkosten für die Erweiterung von ca. 30,56 Mio. EUR (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276, netto) gerechnet.
Derzeitiger Projektstand: die Vergabeverfahren der Objektplanung Gebäude und Freianlagen, der Fachplanungen Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz werden parallel durchgeführt.
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich in 07/2022.
Baubeginn 07/2024;
Fertigstellung Baumaßnahme 02/2027;
Nutzungsaufnahme 03/2027.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
1. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen:
1.1. Bauvorhaben vergleichbarer Größe (20 Punkte),
1.2) Art der Bauaufgabe: Neubau/Erweiterung (10 Punkte);
1.3) Planung und Ausführung von öffentlich geförderten Bauvorhaben (10 Punkte);
2) Anzahl Mitarbeiter (10 Punkte).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 Abs. 6 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3,0 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
a) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers in der Anlage Referenzliste:
Referenzen werden nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung zumindest die Leistungen (Projektsteuerung nach HAV-KOM oder vergleichbar) der Handlungsbereiche A, B, C, D und E in den Leistungsstufen 1-5 im Jahr 2017 oder später bearbeitet worden und abgeschlossen sind (Mindestanforderung).
Bei der Bewertung der Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist (Mindestanforderung).
Referenzen werden nur gewertet, wenn die beauftragten Leistungen in die Honorarzone II nach HAV-KOM oder vergleichbar eingeordnet waren (Mindestanforderung).
Es werden nur Referenzen im Bereich Neubauten und Erweiterungen bestehender Gebäude bewertet (Mindestanforderung).
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt Referenzliste abgefragten Angaben zu machen. Bewerber-/Bietergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgen Unterkriterien für zwei Referenzprojekte. Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag zwei Referenzen einreichen. Werden mehr als zwei Referenzen eingereicht, werden die aus Sicht des Auftraggebers jeweils besten zwei Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers im Bewerberbogen: Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Planung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Teilzeitkräfte sind auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umzurechnen und auf 2 Dezimalstellen kaufmännisch zu runden.
a) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen oder EEE).
Zusätzlich hat er anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Als Bewerbung ist der III.6_Bewerberbogen, die Anlage Referenzliste, die Anlage III.9_Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend), die Anlage III.7_Eignungsleihe (falls zutreffend) und die III.8_Verpflichtungserklärung (falls zutreffend) einzureichen. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Zur Einreichung der Bewerbung muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die Bewerbungsabgabe erklärt, angegeben werden (Textform). Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
c) Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
d) Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S.1 VgV) und legen eine gemeinsame Referenzliste vor. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]