400-20 Zutrittskontrolle|Generalsanierung und Erweiterung Gartenhallenbad Leipheim Referenznummer der Bekanntmachung: 226270-400-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
400-20 Zutrittskontrolle|Generalsanierung und Erweiterung Gartenhallenbad Leipheim
Das Gartenhallenbad Leipheim wurde zu Beginn der 70er Jahre erbaut und ist seitdem weitgehend unverändert in Betrieb. In den Jahren 1997-1999 sowie 2002 gab es Teilsanierungen bzw. Erweiterungen (Sauna,
Kleinkinderbereich).
Ziel der Generalsanierung soll ein „familienorientiertes Sportbad mit Sauna“ sein. Die Wasserflächen sollen in ihrer jetzigen Größe erhalten bleiben, der Kleinkindbereich, die Sauna und der Außenbereich sollen im Sinne
der Attraktivierung überarbeitet werden. Insbesondere die technische Ausrüstung und Badewassertechnik entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss entsprechend an aktuelle Standards angepasst
werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Errichtung einer Zutrittskontrollanlage für Zugang Hallenbad & Zugang Sauna - Chiplösung,
Hardware (Verkaufsautomat, Nachzahlautomat, Drehsperren etc.) und Software, bargeldlose Konsumation im Gebäude, Gastronomie Software,
506 elektronische Schlösser für Garderobenschränke (Batterielösung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wird vorausgesetzt
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistungdurch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
mit dem Angebot
entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen
Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der
EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auflistung Einzelkriterien
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Nachweis durch
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum, vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Je ein Nachweis für 3 Referenzen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Nachweis der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Angaben über die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind oder über die das Unternehmen bei der Ausführung des Bauvorhabens verfügen wird.
- Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Unternehmerin/des Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen.
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Baugeräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügen
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für
- die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
- Mängelansprüche in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.