Lieferung von Absperrgittern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de/bpp
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Absperrgittern
Lieferung von insgesamt 640 Polizeiabsperrgittern für den G7-Gipfel vom 26. bis 28. Juni 2022. Die Absperrgitter werden zur wirksamen Durchführung von Absperr- und Sicherungsmaßnahmen benötigt.
Lieferung von 320 Stück Absperrgittern
86343 Königsbrunn
Lieferung von 320 Stück Absperrgittern
Lieferung von 320 Stück Absperrgittern
86343 Königsbrunn
Lieferung von 320 Stück Absperrgittern
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gemäß Art. 32 Abs. 2 Buchst. c Richtlinie 2014/24/EU kann bei Lieferaufträgen auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung zurückgegriffen werden, soweit dies unbedingt erforderlich ist, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Fristen einzuhalten, die für die offenen oder die nichtoffenen Verfahren oder die Verhandlungsverfahren vorgeschrieben sind. Die angeführten Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen auf keinen Fall dem öffentlichen Auftraggeber zuzuschreiben sein.
Die genannten Voraussetzungen treffen zu. Die Bayerische Polizei, vertreten durch die Beschaffungsstelle der Bayerischen Bereitschaftspolizei vergibt den Auftrag zur Lieferung von 640 Absperrgittern im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
In Folge eines Ereignisses liegen zwingende Gründe vor, die dazu führen, dass die Einhaltung von vergaberechtlichen Mindestfristen nicht möglich ist. Das Ereignis war vom Auftraggeber nicht verschuldet noch vorhersehbar.
Der G7-Gipfel stellt das für die Dringlichkeit ursächliche Ereignis dar. Erst im Dezember letzten Jahres wurde durch die Bundesregierung verkündet, dass der G7-Gipfel vom 26. - 28. Juni 2022 auf Schloss Elmau in Oberbayern stattfinden wird.
Die äußerste Dringlichkeit ergibt sich aus dem Zusammenspiel zwischen einer bedeutenden Gefährdungslage und einem gefährdeten Rechtsgut von hoher Wertigkeit. Der G7 Gipfel stellt eine besondere Gefährdungslage dar. Zur polizeilichen Aufgabenerfüllung (Schutz von Leib und Leben und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) werden für die polizeilichen Einzelaufträge in den Bereichen Objekt-/ Strecken- und Raumschutz zwingend 640 Stück Absperrgitter benötigt. Ohne die entsprechende Anzahl an Sperrgittern ist der Schutz der Gipfelteilnehmer, die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Gewährleistung des Versammlungsschutzes nicht möglich. Folglich ist eine rechtzeitige Beschaffung zwingend notwendig.
Die Mindestfristen, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind, können nicht eingehalten werden. Die Absperrgitter müssen zwingend bis spätestens 20.06.2022 ausgeliefert sein. Da die Marktsituation aufgrund der mitunter auch pandemiebedingten Materialverknappung am Rohstoffmarkt äußerst angespannt ist, sind lange Lieferzeiten einzukalkulieren.
Die Dringlichkeitssituation war für den Auftraggeber nicht voraussehbar. Am 14.12.2021 wurde durch die Bundesregierung verkündet, dass der G7-Gipfel vom 26. - 28. Juni 2022 auf Schloss Elmau in Oberbayern stattfinden wird. Die Dringlichkeitsumstände sind damit nicht dem Verhalten des Freistaates Bayern, vertreten durch das Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei, zuzurechnen, da diese Entscheidung auf Bundesebene erfolgte. Unmittelbar nach Verkündung der Bundesregierung am 14.12.2021 wurde ohne jegliche Verzögerung mit der Einsatzvorbereitung - von der Einrichtung der notwendigen Stellen (Planungsstab, etc.), der einsatztaktischen Planung, bis hin zur Beschaffung der benötigten Ausrüstung - begonnen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 320 Stück Absperrgittern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 320 Stück Absperrgittern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.