Lösung für die elektronische Spracherkennung und Sprachsteuerung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pegnitz
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 91257
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/pegnitz
Abschnitt II: Gegenstand
Lösung für die elektronische Spracherkennung und Sprachsteuerung
Beschaffung einer elektronischen Spracherkennung
Pegnitz
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Implementierung der elektronischen Spracherkennung in das in der Sana Klinik Pegnitz GmbH implementierte Krankenhausinformationssystem (KIS) ORBIS der Firma Dedalus.
Mit der Umsetzung werden unter anderem folgende Ziele verfolgt:
- Abbildung der Anforderungen an eine elektronische Spracherkennung unter Berücksichtigung der
Anforderungen des KHZG FTB3
- Abbildung der Anforderungen an eine umfangreiche und rechtssichere digitale ärztliche Dokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Von der beabsichtigten Vergabe im Wege einer Direktvergabe gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV wird Abstand genommen.
- Die gegenständliche Leistung wird in einem vergaberechtskonformen Verfahren ausgeschrieben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen