Abholung und Verwertung von Bioabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2022-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und Verwertung von Bioabfällen
Abholung von Bioabfällen und deren ordnungsgemäße Verwertung in der Zeit vom 15.06.2022 bis 31.03.2023
Los 1 Abholung und Verwertung von ca. 1.000 t an Bioabfällen
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge: ca. 1.000 Tonnen an Bioabfällen im Vertragszeitraum
Los 2 Abholung und Verwertung von ca. 1.000 t an Bioabfällen
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge: ca. 1.000 Tonnen an Bioabfällen im Vertragszeitraum
Los 3 Abholung und Verwertung von ca. 1.000 t an Bioabfällen
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge: ca. 1.000 Tonnen an Bioabfällen im Vertragszeitraum
Los 4 Abholung und Verwertung von ca. 1.000 t an Bioabfällen
München
Der AN holt die Bioabfälle nach Aufforderung durch den AWM vom ESP ab und transportiert sie mit Sattel- oder Hängerzügen zu einer genehmigten Verwertungsanlage.
Menge: ca. 1.000 Tonnen an Bioabfällen im Vertragszeitraum
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe Registergericht, Sitz und Registernummer
- Zuordnung Unternehmen nach KMU-Definition
1. Aktuelle Bankauskunft (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist; Angaben über Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit und über die Kundenverbindung/ Kontoführung)
2. Eigenerklärung zu Versicherungsschutz, der im Haftpflichtfall mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden abdeckt.
3. Eine Referenz über zufriedenstellend erbrachte, vergleichbare Leistungen
4. Eine weitere Referenz über zufriedenstellend erbrachte, vergleichbare Leistungen
5. Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Transportbehältnissen, Fahrzeugen und Kapazitäten.
6. Darlegung des angewendeten Kompostierungs-/ Vergärungsverfahrens und des entsprechenden Vermarktungskonzeptes (insbesondere Darlegung der Vermarktungsmengen und der Vermarktungswege - Abnehmer und Einsatz-/Aufbringungsorte) entsprechend den Vorgaben der BioAbfV bzw. entsprechend
gleichwertiger Vorgaben von Stellen aus anderen EU-Staaten (in deutscher Sprache).
7. Nachweis Beförderungserlaubnis: Für die Leistung der Beförderung von nicht gefährlichen Abfällen ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) die Vorlage der Anzeige als erforderlicher Nachweis hinreichend.
8. Nachweis einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Gütegemeinschaft, nach deren Bestimmungen eine verbindliche und kontinuierliche Gütesicherung gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV) nachgewiesen wird.
9. Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln, Verwerten und ggf. den Transport von getrennt erfassten Bioabfällen mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 "gemischte Siedlungsabfälle" oder gleichwertiger Nachweis (auch über ein Qualitätsmanagementsystem), dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe- Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt sind.
10. Nachweis der laufenden Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt. Dazu sind das Jahreszeugnis 2021 und das letzte (monatliche) Prüfzeugnis aus 2022 vorzulegen. Aus der Kennzeichnung muss der Bioabfallbehandler bzw. Gemischhersteller eindeutig hervorgehen oder gleichwertige Nachweise aus anderen EU-Staaten in deutscher Sprache gem. §§ 3 und 4 der Bioabfallverordnung (BioAbfV).
Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.
Hinweis: Ehemalige Bieter der letzten Ausschreibung zum Bioabfallvertrag 01.04.21-31.03.23 können eine Eigenerklärung abgeben, falls sie auf eine erneute Vorlage der mit 1 bis 8 nummerierten Nachweise verzichten möchten (Siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in Textform über die Vergabeplattform (vergabe.muenchen.de) bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle zu richten. Antworten werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist ausschließlich über die Plattform erteilt. Registrierte Bieter erhalten per E-Mail einen Hinweis auf Änderungen in den Vergabeunterlagen. Ein gegebenenfalls
schon eingereichtes Angebot muss, sofern die Vergabeunterlagen nach Einreichung des Angebots geändert wurden, neu hochgeladen werden. Andernfalls wird das
Angebot ausgeschlossen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).