304 Aufzugsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: LV 304
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenwart
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 86558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.markt-hohenwart.de
Abschnitt II: Gegenstand
304 Aufzugsanlage
Neubau Grund- und Mittelschule mit Sporthalle in 86558 Hohenwart - Aufzugsanlage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Personenaufzug:
Nutzlast 1.250 kg
elektrisch betriebener Seilaufzug ohne Maschinenraum nach DIN 18 385
Ausführung nach EN 81-20/50, EN 81-70, mit Einhaltung Anhang G und E
Austritte 1-seitig,
Förderhöhe 4,05 m, 2 Haltestellen (EG – OG)
Ausführung der Kabine, Portale, Türen, Mauerumfassungszarge etc. in Edelstahl
Schachtentrauchung ENEV-konform mit RWA-Zentrale
Digitales Fernnotruf - und
Diagnosesystem. Zur Notrufweiterleitung
nach EN 8 1-28, an die ständig (24/7)
besetzte Servicezentrale des Auftragnehmers.
Incl. Baustelleneinrichtung, Werks- und Montageplanung, Inbetriebnahme und Einweisung, Bestandsunterlagen und Dokumentation sowie einen Wartungsvertrag über 10 Jahre.
Bieterfragen sind bis spätestens 13.04.2022 an die Vergabestelle zu richten. Später eingereichte Bieterfragen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.