303 Baustrom und -beleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: LV 303
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohenwart
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 86558
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.markt-hohenwart.de
Abschnitt II: Gegenstand
303 Baustrom und -beleuchtung
Neubau Grund- und Mittelschule mit Sporthalle in 86558 Hohenwart - Bereitstellung der Baustromanlage und Baubeleuchtung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Baustrom:
1 Stk Baustromanschlussschrank
1 Stk Hauptverteilerschrank
2 Stk Kranverteilerschrank
12 Stk Baustromverteiler in unterschiedlichen Ausführungsgrößen
Bis zu 12 m Kabelbrücke mit einer Höhe von 5,10m
Inkl. Anschlussleitungen:
90 m H07R N -F 4G 240 mm², - schwere Ausführung
20 m H07R N -F 5G 150 mm², - schwere Ausführung
320 m H07R N -F 5G 50 mm², - schwere Ausführung
350 m H07R N -F 5G 25 mm², - schwere Ausführung
350 m H07R N -F 5G 16 mm², - schwere Ausführung
Inkl. Baustromberechnung, Aufständerung, Umsetzen der Baustromverteiler sowie Rufbereitschaft sowie das Führen eines Prüf-/Instandhaltungsbuches.
Baubeleuchtung:
152 Stk. Feuchtraumleuchten IP65 60W LED inkl. Montagezubehör und Anschlussleitungen.
4 Stk. Baustrahler Außenbereich
4 Stk. Kleinverteiler
Inkl. Montagezubehör, Abzweigdosen, Umsetzen der Leuchten, Rufbereitschaft sowie das Führen eines Prüf-/Instandhaltungsbuch.
Bieterfragen sind bis spätestens 13.04.2022 an die Vergabestelle zu richten. Später eingereichte Bieterfragen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr beantwortet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.