Bodenbelagsarbeiten BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 621.24.5/187
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Maßnahme: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Leistung: Bodenbelagsarbeiten BA 3
Hofheimer Straße 14 - 16, 97437 Haßfurt
Epoxidharz-Absperrung auf Zementestrich ca. 785 m2
Bodenbelag Kautschuk ca. 930 m2
Bodenbelag Kugelgarn ca. 1850 m2
weitere Spachtelungen für spätere Bodenbeschichtung (Fremdgewerk) ca. 505 m2
Sockelleiste Holz ca. 850 m
Stellsockel Kautschuk ca. 70 m
Stellsockel Kugelgarn ca. 1100 m
Bemusterung spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung
Ausführung geschossweise einschl. Sockelausbildungen soweit möglich, nach Vorgabe AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelagsarbeiten BA 3; BV: Generalsanierung der Heinrich-Thein-Berufsschule Haßfurt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strullendorf
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fussboden-fleischmann.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.