Informationstechnik für diverse Schulen der Stadt Hof
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informationstechnik für diverse Schulen der Stadt Hof
Die Lieferung erstreckt sich auf 4 Schulen (entspricht 5 Lose). Die jeweiligen Schulen sollen zu digitalen Klassenzimmern aufgerüstet werden.
(siehe Leistungsbeschreibung).
Anger-Grundschule
Leimitzer Querfeldweg 6, 95028 Hof
In der Anger-Grundschule soll in 2 Klassenzimmern die vorhandene Klapp-Pylonentafel durch jeweils ein Whiteboard mit Flügeltafeln (5-Flächig) mit interaktivem Beamer ersetzt werden. Des Weiteren soll im Fachraum ein Beamer mit Deckenmontage montiert werden. Außerdem soll in drei Zimmer die vorhandene interaktive Tafel um ein Lautsprecher-System erweitert werden.
Schiller-Gymnasium
Schillerstraße 38, 95028 Hof
Im Schiller-Gymnasium Hof soll in 17 Klassenzimmern die bestehende Verkabelung auf HDMI umgestellt werden und über eine 6x2 Matrix steuerbar sein. Außerdem sollen die bestehenden Beamer demontiert und die neuen Beamer montiert werden. In den Zimmern muss außerdem die Deckenhalterung mittig in den Raum versetzt werden.
Christian-Wolfrum-Grundschule
Leimitzer Straße 56, 95030 Hof
In der Christian-Wolfrum-Grundschule soll in 8 Klassenzimmern die vorhandene Klapp-Pylonentafel durch jeweils ein Whiteboard mit Flügeltafeln (5-Flächig) mit Ultra Kurzdistanz Beamer ersetzt werden. Außerdem sollen Grafiktablets und in einzelnen Zimmern auch Notebooks und Dokumentenkameras angeschafft werden.
Hofecker-Grundschule
Quetschenweg 4, 95030 Hof
In der Hofecker-Grundschule soll sowohl am Standort in Hof als auch am Standort in Köditz in insgesamt 11 Klassenzimmern die vorhandene Klapp-Pylonentafel durch jeweils ein Whiteboard mit Flügeltafeln (5-Flächig) mit interaktivem Beamer ersetzt werden.
Tablets und Zubehör
Leimitzer Querfeldweg 6, 95028 Hof
Schillerstraße 38, 95028 Hof
Leimitzer Straße 56, 95028 Hof
Quetschenweg 4, 95028 Hof
Schulstraße 3, 95189 Köditz
An 4 Hofer Schulen sollen u.a. 17 Tablets mit Zubehör angeschafft werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anger-Grundschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schiller-Gymnasium
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Christian-Wolfrum-Grundschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hofecker-Grundschule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tablets und Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weismain
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96260
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]