Ausschreibung LAN/W-LAN Infrastruktur Hardwarebeschaffung und Servicedienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-ab-alz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung LAN/W-LAN Infrastruktur Hardwarebeschaffung und Servicedienstleistungen
Die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH schreibt eine LAN/W-LAN Infrastruktur, Hardware und Servicedienstleistungen in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften der VgV und des GWB aus.
Sie beabsichtigt die gesamte IT-Infrastruktur in den Bereichen LAN und WLAN zu erneuern. Diese Infrastruktur stellt zukünftig die Basis für die moderne Digitalisierung im Klinikum sicher.
Heutige und zukünftige Applikationen im Gesundheitswesen und im Speziellen im KLI AB-ALZ-Klinikum gehen i.d.R. von einer modernen, hoch performanten und hoch verfügbaren IT-Infrastruktur aus. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist der Anspruch an die ausgeschriebene IT-Infrastruktur und deren Komponenten inkl. Software für den Zeitraum von mindestens 5 Jahren den Stand der Technik widerzuspiegeln und sich an zukünftige Gegebenheiten ohne größeren Hardwaretausch anpassen zu können.
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau an den Standorten Aschaffenburg und Alzenau
Vergleiche Ziffer II.1.4)
Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, höchstens drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser höchstens drei geeigneten Bewerber sind in den Abschnitten III bis V des Teilnahmeformulars aufgeführt. Die unter Abschnitt III und IV des Teilnahmeformulars aufgeführten Teilnahmekriterien sind als zwingende und fakultative Ausschlusskriterien formuliert. Die im Abschnitt V des Teilnahmeformulars aufgeführten Eignungskriterien werden – soweit die in Abschnitt V des Teilnahmeformulars genannten Mindestanforderungen erfüllt sind und kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet.
Ausgewählt werden höchstens drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei liegt, wird das Vergabeverfahren fortgeführt.
Bei Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet zunächst die gemäß Abschnitt V Ziffer 8 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 1 (Mindestreferenz) erzielte Punktzahl über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 8 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 2 erzielte Punktzahl.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 8 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 3 erzielte Punktzahl.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 8 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 4 erzielte Punktzahl.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet dann die gemäß Abschnitt V Ziffer 8 des Teilnahmeformulars bei der Referenz 5 erzielte Punktzahl.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet die Summe aus der bei Abschnitt V Ziffern 2 bis 6 erreichten Punktzahlen.
Bei weiterer Punktgleichheit auf Platz drei entscheidet schließlich das Los über den als dritten auszuwählenden Bewerber.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert wird gemäß Abschnitt V Ziffer 7 des Teilnahmeformulars eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über eine vorherige Umsetzung einer Software Defined Enterprise (SDE). Dabei muss mindestens eine im Feld befindliche Netzwerk-Installation für ein Underlay (LAN u. W-LAN) in Verbindung mit einem Overlay (Software Defined Enterprise / SDE) umgesetzt worden sein.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Unternehmenszertifizierung von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der Mitarbeiterzertifizierung HPE Accredited Technical Professional (ATP) von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der HPE Accredited Solutions Expert (ASE) von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der Mitarbeiterzertifizierung HPE Master Accredited Solutions Expert (Master ASE) von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der Mitarbeiterzertifizierung HPE Accredited Certified Design Expert (ACDX – Solution Architekt) von/durch Aruba.
Eigenerklärung über mindestens eine geeignete Referenz über früher ausgeführte Aufträge mit einer LAN/W-LAN Infrastruktur, Hardwarebeschaffung und Servicedienstleistungen, untergliedert nach a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 19.4.2019 bis 19.4.2022, c) Leistungserbringer, d) Referenzierter Leistungsgegenstand, e) Art des Auftraggebers und f) Bettenanzahl des Klinikums (mindestens 100 Betten).
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. unter a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 19.4.2019 bis 19.4.2022, c) Leistungserbringer, d) Referenzierter
Leistungsgegenstand, e) Art des Auftraggebers und f) Bettenanzahl des Klinikums (mindestens 100 Betten) nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung über eine vorherige Umsetzung einer Software Defined Enterprise (SDE). Dabei muss mindestens eine im Feld befindliche Netzwerk-Installation für ein Underlay (LAN u. W-LAN) in Verbindung mit einem Overlay (Software Defined Enterprise / SDE) umgesetzt worden sein.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Unternehmenszertifizierung von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der Mitarbeiterzertifizierung HPE Accredited Technical Professional (ATP) von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der HPE Accredited Solutions Expert (ASE) von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der Mitarbeiterzertifizierung HPE Master Accredited Solutions Expert (Master ASE) von/durch Aruba.
Eigenerklärung über das Bestehen der Mitarbeiterzertifizierung HPE Accredited Certified Design Expert (ACDX – Solution Architekt) von/durch Aruba.
Die Mindestreferenz ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz wird – soweit kein Ausschluss erfolgt – hinsichtlich der ihr zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die übrigen Referenzen werden – soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz – hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung
für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es können insgesamt höchstens fünf Referenzen benannt werden.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind, d.h. unter a) Name des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum vom 19.4.2019 bis 19.4.2022, c) Leistungserbringer, d) Referenzierter
Leistungsgegenstand, e) Art des Auftraggebers und f) Bettenanzahl des Klinikums (mindestens 100 Betten) nachgewiesen werden; andernfalls erfolgt der Ausschluss.
Der Auftragnehmer erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet,
die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach
dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder
§ 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistungen verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes und § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg
der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen
grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt
werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der
Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter/die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den
Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft
ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags,
die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur
Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen
Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt/Seite 1 des vervielfältigten Formulars
zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 6 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Beruft sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine/ihre wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung
des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
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