Dienstleistung von Architekten bei Gebäuden
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen a.d. Donau
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-dillingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung von Architekten bei Gebäuden
Planung einer Aufstockung des Schülerwohnheimes in 89415 Lauingen.
Lauingen
Planung einer Aufstockung des Schülerwohnheimes in 89415 Lauingen
- Kriterium: Niedrigster Preis
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Vom Hochbauamt des Landkreises Dillingen wurden 2021 die Kosten für die Objektplanung geschätzt, so dass im unterschwelligen Bereich ein
Architekturbüro ermittelt werden konnte. Nach einer Angebotseinholung erhielt Architekturbüro Axmann und Weiß als wirtschaftlichster Bieter einen
Stufenauftrag (Lph 1-4 als Stufe 1+2, weitere Stufen als gebundene Option). Das Auftragsvolumen lt. Vergabe vom 01.06.2021 betrug 194.569,68 €.
Im Laufe der Planung wurde die Kostenschätzung zu einer Kostenberechnung weiter geführt.
Die Honorarsumme steigt aufgrund der Kostenberechnung von 194.569,68 € netto auf voraussichtlich 278.861,35 € netto bzw. um ca. 43 % des
ursprünglichen Auftragswertes.
Vergabe rechtliche Einschätzung:
Laut § 132 Abs. 2 GBW ist die Änderung eines öffentlichen Auftrages ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig wenn:
zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein
Wechsel des Auftragnehmers:
a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und
b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Es darf sich jedoch in diesem Falle der Preis um nicht mehr als 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöhen, entsprechende Änderungen sind im
Amtsblatt der EU bekannt zu machen.
Auf § 132 Abs. 3 GWB wird hingewiesen:
Die Änderung eines öffentlichen Auftrages ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist ferner zulässig, wenn sich der Gesamtcharackter des
Auftrages nicht ändert und der Wert der Änderung:
a) die jeweiligen Schwellenwerte nach § 106 nicht übersteigt und
b) bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nicht mehr als 10 % und bei Bauaufträgen nicht mehr als 15 % des ursprünglichen Auftragswertes beträgt.
Die zusätzlichen Leistungen waren bei der Auftragsvergabe nicht vorgesehen und auch nicht erkennbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Objektplanung, Gelände und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgau
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland