Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Elektrotechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Elektrotechnik
Die Grund- und Mittelschule Isen wird durch einen Anbau erweitert. Nach Fertigstellung des Anbaus wird in vier weiteren Bauabschnitten das bestehende Gebäude generalsaniert. Die Elektrotechnik wird vollständig erneuert, wobei jeder Bauabschnitt funktionsfähig sein muss.
Das Schulgebäude ist aus dem Jahr 1968 und hat eine Geschoßfläche von 6324 m². Durch den Anbau kommen weitere 1938 m² hinzu. Mit der geplanten Maßnahme, bei der die gesamte Elektrotechnik erneuert wird, soll die Schule auf den neuesten Stand gebracht werden. Das betrifft sowohl die Verteilung mit Unterverteilungen, die Verkabelung als auch die Medientechnik für den Unterricht und die Sicherheit. Da die Schule in Betrieb ist, müssen die Gebäudeteile nacheinander hergestellt bzw. generalsaniert werden. Die Bauzeit ist deshalb auf 5 Jahre angesetzt, wobei jeder Bauabschnitt nach ungefähr einem Jahr Bauzeit fertiggestellt und abgenommen sein muss. Deshalb hat jeder Bauabschnitt auf jeder Ebene eine Unterverteilung. Die Installation erfolgt in Kabelbrücken über abgehängten Decken, hinter Installationswänden oder in Brüstungskanälen. In den Klassen- und Fachräumen sind Mediensäulen geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GMS Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Elektrotechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchweidach
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB §160; Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.