Rahmenvereinbarung Sperrmüllentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 148/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Sperrmüllentsorgung
Rahmenvereinbarung Sperrmüllentsorgungen auf Gemeinschaftsflächen der Liegenschaften.
Die vorliegende Rahmenausschreibung zur Sperrmüllensorgung bezieht sich auf ca. 36.500 Wohnungen des GEWOFAG Konzerns. Die Wohnungen/Liegenschaften befinden sich im Stadtgebiet München und in Taufkirchen / Unterhaching.
Die Leistungspositionen sind als Pauschalen inkl. aller Nebenleistungen, die für die Leistungserbringung zur Sperrmüllentsorgung erforderlich sind, anzubieten (Erläuterung gemäß LV Vorbemerkung).
Die Anzahl der voraussichtlich unterschiedlich großen Sperrmüllentsorgungen wird auf Grund unserer Erfahrungswerte auf ca. 5.000 Einsätze (konservativ) pro Jahr geschätzt und verteilen sich auf alle Lose.
MZ 1 Ramersdorf
Rahmenvereinbarung Sperrmüllentsorgungen auf Gemeinschaftsflächen der Liegenschaften im Bereich des Mieterzentrums 1
Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beginnt am 01.07.2022.
Dieses Vertragsverhältnis wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. vgl. BVB Ziffer 2.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
MZ 2 Giesing
Rahmenvereinbarung Sperrmüllentsorgungen auf Gemeinschaftsflächen der Liegenschaften im Bereich des Mieterzentrums 2
Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beginnt am 01.07.2022.
Dieses Vertragsverhältnis wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. vgl. BVB Ziffer 2.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
MZ 3 Sendling/Laim
Rahmenvereinbarung Sperrmüllentsorgungen auf Gemeinschaftsflächen der Liegenschaften im Bereich des Mieterzentrums 3
Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beginnt am 01.07.2022.
Dieses Vertragsverhältnis wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. vgl. BVB Ziffer 2.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
MZ 4 Neuhausen
Rahmenvereinbarung Sperrmüllentsorgungen auf Gemeinschaftsflächen der Liegenschaften im Bereich des Mieterzentrums 4
Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beginnt am 01.07.2022.
Dieses Vertragsverhältnis wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. vgl. BVB Ziffer 2.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
MZ 5 Riem/Taufkirchen
Rahmenvereinbarung Sperrmüllentsorgungen auf Gemeinschaftsflächen der Liegenschaften im Bereich des Mieterzentrums 5
Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beginnt am 01.07.2022.
Dieses Vertragsverhältnis wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. vgl. BVB Ziffer 2.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. DerZuwachs kann pro Jahr ca. 15 % des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Erklärung zur Eintragung im Handelsregister
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Eigenerklärungen Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz
- Erklärung zu eingesetzten Arbeitskräften
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage
- Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Eigenerklärungen Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zu vergleichbaren Referenzen
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FR36B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).