Bestattungs- und Friedhofsdienste sowie Grünanlagenpflege auf dem städtischen Friedhof Referenznummer der Bekanntmachung: SG I/6 2022-015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bestattungs- und Friedhofsdienste sowie Grünanlagenpflege auf dem städtischen Friedhof
Der Auftragsgegenstand umfasst die Bestattungs- und Friedhofsdienste auf dem altern und neuen städt. Friedhof, Erlbacher Straße in Rothenburg ob der Tauber.
Bestattungs- und Friedhofsdienste
Städt. Friedhof Erlbacher Straße 91541 Rothenburg ob der Tauber
Die Leistungen umfassen die Betreuung der Leichenhalle, Friedhofskapelle und des Friedhofs, die Durchführung von Bestattungen und Beisetzungen, das Öffnen und Schließen von Gräbern, Exhumierungen und Umbettungen, Grabmalprüfung, Grabmalgenehmigung und Friedhofsdienste.
Grünanlagenpflege
Städt. Friedhof Erlbacher Straße 91541 Rothenburg ob der Tauber
Die Leistungen umfassen die Grünanlagenpflege, u. a. Rasen bzw. Grünflächen mähen, Hecken schneiden, Bodendecker pflegen, Abgeräumte Grabstätten einebnen und einsäen, Büsche, Sträucher schneiden, Laub, Nadeln, Ablagerungen und kleinere Äste entfernen, Efeu schneiden und entfernen, Grabstätten säubern, zurückschneiden, einpflanzen und pflegen auf dem städt. Friedhof in Rothenburg ob der Tauber, Erlbacher Straße mit einer Gesamtgröße von 23.844 m²; die reine Rasenfläche beträgt ca. 12.000 m².
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung im Los 1 vergleichbar sind, mit Erfolg ausgeführt haben. Der Bieter muss in seinem Betrieb über mindestens eine/n geprüfte/n Bestattermeister/in (oder nach §§ 51 e und g HwO gleichgestellte Person) verfügen (Inhaber/in oder Beschaftigte/r). Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB Insbesondere:
1. Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters,
2. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
3. Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L1240 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen. Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen. Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
2. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Die geforderten Angaben sind von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L1240 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen. Sofern der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen des Auftraggebers entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die über ausreichend Erfahrung und über technische und fachliche Leistungsfähigkeit verfügen. Mit dem Angebot sind deshalb vorzulegen:
1. Angaben über Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Vergleichbar sind Bestattungsdienstleistungen für einen (öffentlichen) Auftraggeber) in mindestens gleichem Umfang.
Außerdem muss der Auftragnehmer in seinem Betrieb mindestens eine/n geprüfte/n Bestattermeister/in oder geprüfte/n Bestatter/in (oder eine nach §§ 51 e und g HwO gleichgestellte Person) beschäftigen (Inhaber/in oder Beschäftigte/r), vgl. die Ausführungen des Bayerischen Städtetags zur Fachkunde bei der Erbringung von Bestattungsdienstleistungen, bzw. die DIN EN 15017. Die geforderten Angaben sind von Bietern ohne Präqualifikation durch eine Eigenerklärung (Formblatt L1240 Eigenerklärung zur Eignung) bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachzuweisen. Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen, sofern der Bieter in die engere Wahl kommt.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Angaben zu 2. sind von Bietern in geeigneter Weise (Formblatt L235 Verzeichnis der Unterauftragnehmer) vorzunehmen und mit Abgabe des Angebots vorzulegen.
Als Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung, wird für die Leistungen im Los 1 die Vorlage einer Bescheinigung nach DIN EN ISO 9001 verlangt. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen an.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
März 2026
Bekanntmachungs-ID: CXP4YARR3PE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).