Speisenbelieferung & Verpflegungsdienstleistungen für Kindergärten & Grundschulen d. Stadt Starnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_06_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Speisenbelieferung & Verpflegungsdienstleistungen für Kindergärten & Grundschulen d. Stadt Starnberg
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben: Lieferung von vorproduzierten Speisen (kalt / warm) für zwei Kindergärten und eine Grundschule sowie Lieferung und Regeneration von vorproduzierten Speisen (Cook & Chill / Freeze) & Kaltspeeisen sowie Ausgabe der Schulverpflegung mit eigenem Personal, Reinigung des Bestecks und Geschirrs, Becher sowie des gesamten Wirtschafts- und Ausgabebereichs einer Grundschule - exklusive Gastraum/Sitzplatzbereich sowie zur Verfügungstellung eines Internet-Portals für Bestellungen und Abrechnungen mit den Eltern.
Regeneration und Ausgabe von Speisen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen für eine Grundschule sind zu erbringen:
- Lieferung und Regenerationvon vorproduzierten Speisen (Cook & Chill/Freeze)
- Ausgabe der Schulverpflegung mit eigenem Personal
- Reinigung des Bestecks und Geschirrs, Becher sowie des gesamten Wirtschafts- und Ausgabebereichs der jeweiligen Schule exklusive Gastraum/Sitzplatzbereich
- Zur Verfügungstellung eines Internet-Portal zur Bestellung und Abrechnung der ausgegebenen Speisen
Der Auftrag kann optional um 1 Jahr verlängert werden
Speisenbelieferung & - ausgabe (kalt / warm)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zum Auftragsumfang von 2 Kindergärten und einer Grundschule zählt lediglich die Anlieferung der mittäglichen Speisen (kalt & warm).
Die Speisenausgabe erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen Anforderungen, die mit einer hygienisch einwandfreien Be- / Anlieferung und Entsorgung von Speisen in Verbindung steht zu erfüllen, hierzu zählt u.a.:
• Anlieferung der Speisen in geeigneten Transportfahrzeugen
• Lieferpersonal ist mit Arbeitskleidungausgestattet
• Ordnungsgemäße Rückführung und Reinigung der Thermophoren / des Transportequipments
Die zur fachgerechten Anlieferung von Kalt- & Warmspeisen notwendigen Thermo-phoren müssen vom Auftragnehmer bereitgestellt werden.
Der Auftrag kann optional um 1 Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweisliche Erfahrungen (mind. 3 Jahre) im Bereich der Betriebs- und Schulverpflegungsdienstleistungen
- Drei Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich der Schulverpflegungsdienstleistung in den letzten drei Jahren (mit Angabe der Kontaktdaten der Auftraggeber)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.