Wäschereileistungen für die ANKER-Einrichtung und die ANKER-Dependancen in Niederbayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021CAU000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereileistungen für die ANKER-Einrichtung und die ANKER-Dependancen in Niederbayern
Wäschereileistungen für die ANKER-Einrichtung Deggendorf und die ANKER-Dependancen Hengersberg, Stephansposching und Osterhofen
Deggendorf, Hengersberg, Stephansposching, Osterhofen
Die Wäschereileistungen umfassen die textile Reinigung samt Abholung und Lieferung von Bettbezügen, Kissenbezügen, Betttüchern, Kopfkissen, Steppbetten, Handtüchern und Duschtüchern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wäschereileistungen für die ANKER-Einrichtung und die ANKER-Dependancen in Niederbayern
Ort: Lohberg
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93470
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der Wahrung von Betriebsgeheimnissen wird der Auftragswert nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.