Coburg - Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals - Umfeld Globe - Objektplanung Freianlagen (LPH 5-9 HOAI) Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/000265
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 053-138327)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Coburg - Neugestaltung von Teilbereichen des ehem. Schlachthof- und Güterbahnhofareals - Umfeld Globe - Objektplanung Freianlagen (LPH 5-9 HOAI)
Objektplanung und -überwachung Freianlagen (LPH 5-9 HOAI)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
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Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit derAntragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einerFrist von zehn Kalendertagen gerügt hat.Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der AntragstellerVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.