Schlosserarbeiten Treppenhäuser und Freitreppe (BA 4); BV: Erweiterung und Sanierung der Dr.-Ernst-Schmidt-Realschule Ebern Referenznummer der Bekanntmachung: 621.15.5/161
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schlosserarbeiten Treppenhäuser und Freitreppe (BA 4); BV: Erweiterung und Sanierung der Dr.-Ernst-Schmidt-Realschule Ebern
Maßnahme: Erweiterung und Sanierung der Dr.-Ernst-Schmidt-Realschule Ebern
Leistung: Schlosserarbeiten - Treppenhäuser und Freitreppe (BA 4)
Georg-Nadler-Straße 7, 96106 Ebern
ca. 90 lfm Demontage von Treppengeländer und Treppenumwehrung aus Holz und Metall - Treppenhaus - Ost
ca. 80 lfm Demontage von Treppengeländer und Treppenumwehrung aus Holz und Metall – Treppenhaus - West
ca. 55 lfm Neue Treppenraumumwehrungen (Harfengitter) – Treppenhaus - Ost
ca. 42 lfm Neue Treppenraumumwehrungen (Harfengitter) – Treppenhaus – West
ca. 36 lfm Neue Treppengeländer / Treppenlaufumwehrung – Treppenhaus Ost (ca. 60 m²
ca. 36 lfm Neue Treppengeländer / Treppenlaufumwehrung – Treppenhaus West (ca. 60 m²)
ca. 36 lfm Edelstahlhandläufe – Treppenhaus Ost
ca. 36 lfm Edelstahlhandläufe – Treppenhaus West
ca. 10 lfm Geländerkonstruktion mit Brüstungsbekleidung – Freitreppe
ca. 7,5 lfm Edelstahlhandläufe – Freitreppe
Ausführungsfrist:
Beginn ab KW 12/2022
Fertigstellung bis KW 36/2022
(innerhalb von 30 Arbeitstagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlosserarbeiten Treppenhäuser und Freitreppe (BA 4); BV: Erweiterung und Sanierung der Dr.-Ernst-Schmidt-Realschule Ebern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de