Digitale Tafeln für Landkreisschulen Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2202
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rottal-inn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rottal-inn.de/landkreis-region/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Tafeln für Landkreisschulen
Kauf von 95 digitalen Tafeln mit Zubehör, Dienstleistung, Schulung und Service für die Ausstattung von Klassenzimmer und Fachunterrichtsräumen von 12 Landkreisschulen im Rahmen der Digitalisierungsoffensive an den bayerischen Schulen, mittels einer Rahmenvereinbarung.
Landratsamt Rottal-Inn Ringstr. 4-7 84347 Pfarrkirchen
Kauf von 95 digitalen Tafeln mit Zubehör, Dienstleistung, Schulung und Service für die Ausstattung von Klassenzimmer und Fachunterrichtsräumen von 12 Landkreisschulen im Rahmen der Digitalisierungsoffensive an den bayerischen Schulen, mittels einer Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. - Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes gem. Formblatt L124 "Eigenerklärung zur Eignung";
- Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, sind die im Formblatt L124 geforderten Nachweise nachzureichen.
2. Eigenerklärung gem. Formblatt L124 zum Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe.
1. Eigenerklärung über eine bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union odereines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenenVersicherungsunternehmen bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit für den unter II.1.4)beschriebenen Auftrag mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung i. S. v. III.1.2) 1) Satz 1 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlagerteilt werden soll, hat auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle den Nachweis für das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung mit den im Angebot angegebenen Deckungssummen durch Vorlage desVersicherungsnachweises zu belegen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, und auf den Umsatz soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebendenLeistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmenausgeführten Aufträgen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren.
Es wird ein Mindestgesamtjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR und ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR indem Tätigkeitsbereich des Auftrags gefordert.
Eigenerklärung über mindestens 3 erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Sollte der Bieter mehr als 3 Leistungen benennen, werden nur die ersten 3 benannten Leistungen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Leistung welchem Mitglied zuzuordnen ist. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen insgesamt nur maximal 3 Leistungen benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YA2R3FR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei derVergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter überden beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung derInformation per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren dieBieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalbvon 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus derBekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle)zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nichtabgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieternur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestellediesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rottal-inn.de