dBIR01 - Gauting Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 188 120
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gauting
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gauting.de
Abschnitt II: Gegenstand
dBIR01 - Gauting
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Lieferleistungen zur Ausstattung digitaler Klassenzimmer gem. Förderrichtlinie "DigitalPakt Schule" für die Gemeinde Gauting.
Mobile Endgeräte
Mobile Endgeräte
- 30 Tablets inkl. Zubehör
- 2 Tabletkoffer
- Mobile Device Management
IT Hardware
IT-Hardware
- 271 All-In-One-Rechner
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Endgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tutzing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT Hardware
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hug.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YV8R3U0
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gauting
Postleitzahl: 82131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gauting.de