Einführung Microsoft 365 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung Microsoft 365
Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung Microsoft 365 - Migration ZIMBRA nach Microsoft Exchange Online + Einführung Teams und OneDrive.
Die Beschaffung der Lizenzen sind NICHT Gegenstand der Beschaffung.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
ca. 300 PT
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3)
Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere
Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur
Verhandlung eingeladen.
Termine für die Verhandlungsrunden: 05.07.2022 - 07.07.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Haftpflichtversicherung: Anforderung: Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von pauschal 5 Mio. Euro je Versicherungsfall. 2-fach maximiert je Versicherungsjahr.
Unternehmensdarstellung: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen:
(1) Name des Unternehmens
(2) Geschäftsführer
(3) Geschäftssitz
(4) alle Niederlassungen
(5) Gesellschaftsform
(6) Gründungsdatum
(7) Geschäftsfokus
Es muss bestätigt und nachgewiesen werden, dass Ihr Unternehmen mind. 100 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Es müssen mindestens zwei (2) Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Kern: Exchange Online: Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
Weniger als zwei (2) Referenzen führen zum Ausschluss.
In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:
(1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
(2) Ansprechpartner
(3) Art der Leistung
(4) Volumen (PT oder Euro) der Implementierung
(5) Zeitraum der Implementierung
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Mitarbeiterprofile zu den beschriebenen Rollen: Alle nachfolgend geforderten Rollen müssen abgedeckt werden.
Jede Rolle muss durch ein Mitarbeiterprofil nachgewiesen werden und muss folgende Anforderungen enthalten:
Die Angaben zu den einzelnen Rollen müssen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) jeweils folgende Angaben umfassen:
(1) Name
(2) Ausbildung
(3) Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung
(4) relevante Zertifizierungen
(5) relevante Weiterbildungen
(6) Fremdsprachen: mindestens Englisch verhandlungssicher in Wort und Schrift - NUR ROLLE 3
Zu den Rollen (3) und (4) ist mind. 1 relevante Referenzen (Kern: Exchange Online) beizufügen.
(1) Rolle Delivery Manager, (2) Rolle Datenschutz & Security Experte, (3) Rolle Projektleiter, (4) Rolle Enterprise IT Architect, (5) Rolle Senior IT Consultant Exchange Online, (6) Rolle Senior IT Consultant Teams/One Drive, (7) Rolle IT Consultant, (8) Rolle Schulungsleiter
Die Mitarbeiterprofile sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Zertifizierung ISO 27001: Helmholtz Munich lehnt sich an das ISO 27001 Framework an. Der Anbieter muss dies mindestens auch beherrschen und eine gültige ISO 27001 Zertifizierung (oder ähnliche Zertifizierung) im Geltungsbereich Consulting vorweisen können.
Zertifizierung Microsoft: Mindestens Microsoft Silver Zertifizierungen mit der Ausprägung Silver Messaging & Silver Cloud Productivity muss vorhanden sein.
Formblatt AVV und TOM
Formblatt Scientology
Formblatt Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.