Neubau Wohnen, Gewerbe, KiTa, Tiefgarage, Heinrich-Wieland-Straße in München, Tragwerksplanung Objekt- und Fachplanung Baugrubenverbau München, Referenznummer der Bekanntmachung: SV-APE-220307-004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnen, Gewerbe, KiTa, Tiefgarage, Heinrich-Wieland-Straße in München, Tragwerksplanung Objekt- und Fachplanung Baugrubenverbau München,
Tragwerksplanung Objekt- und Fachplanung Baugrubenverbau
Heinrich-Wieland-Straße in München
Tragwerksplanung, sowie Objektplanung Baugrubenverbau für den Neubau einer Wohnanlage bestehend aus ca. 154 Wohnungen (EOF- und Werkswohnungen), rund 6.000 qm Geschossfläche Gewerbe (Büro und Einzelhandel), einer städtischen Kindertagesstätte (ca. 1.300 m² GF) sowie einer 2-geschoßigen Tiefgarage (incl. P+R-Anlage) mit einer Geschossfläche von gesamt ca. 15.000 qm.
Grundstücksfläche: ca. 11.700 m², GF oberirdisch: ca. 22.000 m², GF unterirdisch: ca. 15.000 m². Es sind Planungsleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Leistungsphase 1– 6 sowie der Objektplanung Ingenieurbauwerk Baugrubenverbau (§ 43 HOAI), Leistungsphase 1– 8 zu vergeben. Die Gesamtmaßnahme besteht aus zwei 4- bis 6-geschoßigen Wohngebäuden mit tlw. gewerblicher Nutzung bzw. einer Nutzung als Kindertagesstätte im Erdgeschoß, sowie einem ca. 12-geschoßigem Wohn- und Geschäftshaus. Alle Bauteile sind über eine 2-geschoßige Tiefgarage, die tlw. als P+R-Anlage genutzt wird, verbunden. Im Rahmen der Planung soll u.a. untersucht werden, ob die oberirdischen Gebäudeteile alternativ in Holz- bzw. Holzhybridbauweise realisiert werden können. Als energetischer Standard wird angestrebt: Effizienzgebäude 40 nach BEG.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen: Planungsstufe I: Lph 1 bis 4; Planungsstufe II: Lph 5 bis 7 (optional); Planungsstufe III: Lph 8 (optional); In einzelnen Leistungsphasen werden Teilleistungen durch den Auftraggeber selbst erbracht;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(2) Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(4) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1
(5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Sonstige Schäden; die jeweiligen Deckungssummen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen; ersatzweise kann eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die angegebenen Summen angepasst werden können;
(1) Kriterium Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= in Betrieb genommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Kenndaten des Referenzobjekts mit Angaben zur Art der Maßnahme (Neubau, Umbau/Sanierung, Denkmal), zu Funktion und Nutzung der Maßnahme, zum Vertragsumfang, zu wesentlichen Planungskennwerten (BRI, BGF, GF), zu den Baukosten (netto) je m² BGF und je m³ BRI der Kostengruppen KG 300 bis 400 nach DIN 276 und zu wesentlichen Leistungskennwerten der Tragwerks- und Verbauplanung.
Besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung: Erfahrungen aus dem Geschosswohnungsbau mit kostengünstigen und wirtschaftlichen, aber auch energetisch nachhaltigen Baukonstruktionen und Tragwerken; Erfahrungen aus der Planung und dem Bau von Tragwerken in Fertigteil- und Modulbauweise; Erfahrungen aus der Planung und dem Bau von Tragwerken in Holz- bzw. Holzhybridbauweise; Erfahrungen aus der Planung und dem Bau von Tiefgaragen bei schwierigen Grundwasser- und Gründungsbedingungen.
Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zu den bearbeiteten Leistungsbereichen (jeweils mit Honorarzone), zu den erbrachten Leistungsphasen und zu der abgerechneten Honorarsumme (netto). Leistungszeitraum mit Angaben zur Dauer der Planungsphasen (Leistungsphasen 1 bis 4 und 5 bis 7 HOAI), Dauer der Bauausführung (Leistungsphase 8 HOAI), Datum der Inbetriebnahme
Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).