Nachrechnung von Anlagen an MDK und Donau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-811-000012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-donau-mdk.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachrechnung von Anlagen an MDK und Donau
Aufgrund des hohen Gefährdungspotentials sind alle Dämme in der WSV nach einheitlichen Vorschriften (Merkblatt „Standsicherheit von Dämmen an Bundeswasserstraßen“, MSD) zu überprüfen und bei Bedarf instand zu setzen.
Alle Bauwerke im Bereich der Dämme, die ein hohes Gefährdungspotential begründen, sind in diese Überprüfung einzubeziehen.
Für die Bauwerke in Dammstrecken kommt das Merkblatt "Bewertung der Tragfähigkeit bestehender, massiver Wasserbauwerke (TbW)" der BAW zur Anwendung (Ausgabe Juli 2016), das die Anforderungen der aktuellen Normung und die Besonderheiten bestehender Wasserbauwerke berücksichtigt.
Mit den Nachweisen nach diesen Merkblättern wird ein Sicherheitsniveau nach dem Stand der Technik erreicht.
Das Ziel ist der Nachweis der Standsicherheit aller relevanten Bauwerke im Dammbereich. Der Nachweis erfolgt unter Anwendung des BAW Merkblattes „Bewertung der Tragfähigkeit bestehender, massiver Wasserbauwerke (TbW). Hierfür stehen die im Merkblatt genannten Untersuchungsstufen zur Verfügung.
Für Bauwerke oder Bauwerksteile mit Defiziten hinsichtlich der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit sind geeignete Maßnahmen zu planen und durchzuführen.
beim Auftragnehmer
Der Auftrag umfasst die Nachrechnung der Bauwerke:
MDK
1.1. 045,305 Durchlassanlage Bimbach [535-6530003]
1.2. 046,969 Durchlassanlage Aurach [535-6530002]
1.3. 060,442 Düker Dambach [537-6530001]
1.4. 79,230 Auslassbauwerk Schwarzach [222-6732001]
1.5. 127,930 Auslassbauwerk Sulz [222-6934002]
Donau
2.1. 2401,600 Schöpfwerk Poikam [615-7138001]
2.2. 2383,208 Schöpfwerk Regensburg West [615-6938002]
2.3. 2382,700 Schöpfwerk Niederwinzer [615-6938001]
2.4. 2369,700 Schöpfwerk Donaustauf [615-6938010]
2.5. 2366,650 Schöpfwerk Sarching [615-6938009]
2.6. 2363,250 Schöpfwerk Demling [615-6938007]
2.7. 2358,900 Schöpfwerk Auburg [615-6938006]
2.8. 2.346,300 Schöpfwerk Kirchenbach [615-7140007]
2.9. 2.341,000 Schöpfwerk Pondorf [615-7140006]
2.10. 2.334,800 Schöpfwerk Niedermotzing [615-7140005]
Die Nachrechnungen erfolgen nach BAW-Merkblatt "Bewertung der Tragfähigkeit bestehender, massiver Wasserbauwerke" (TbW).
Bei den Bauwerken lfd. Nr. 1.1 bis 1.3 wurde bei Nachrechnungen nach Untersuchungsstufe A (TbW) Defizite festgestellt. Die Nachrechnungen sind entsprechend Untersuchungsstufe B (TbW) unter Berücksichtigung des räumlichen Tragverhaltens neu aufzustellen.
Für die Bauwerke ldf. Nr. 1.4, 1.5 und 2. wurde noch keine Nachrechnung erstellt. Hierfür sind Nachrechnungen nach Stufe A (TbW) zu erstellen.
Werden bei der Nachrechnung der Anlagen weiterhin Defizite festgestellt, sind Instandsetzungsmaßnahmen für diese Anlagenteile zu planen. Hierfür ist die Objekt- und Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 zu erbringen.
Werden bei der Nachrechnung der Anlagen weiterhin Defizite festgestellt, sind Instandsetzungsmaßnahmen für diese Anlagenteile zu planen.
Hierfür ist die Objekt- und Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 zu erbringen.
Ergänzung zu II.2.5)
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktzahl
zwischen 0 und 5 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
· 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
· 4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt,
· 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt,
· 2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt,
· 1 Punkt: Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt,
· 0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt.
Sind die Mindestanforderungen bereits bei einem Kriterium nicht erfüllt (0 Punkte des
Bewerbers), wird dieser Bewerber nicht zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Bewertung und die Mindestanforderung der Einzelkriterien ist der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Umsatz
a) Mindestumsatz zur Bestätigung der Leistungsfähigkeit: 70.000 €/a
b) Anzahl der technischen Mitarbeiter
c) Technische Ausstattung
d) Ausführung von Leistungen - statische Nachrechnung
e) Ausführung von Leistungen - Instandsetzungsmaßnahmen
b) Mindestens 2 Beschäftigte zur Kompensation eines Ausfalls
c) CAD und Berechnungssoftware für Massivbau, Stahlbau, Geotechnik vorhanden
d) Mindestanforderung sind 2 Referenzprojekte
e) Mindestanforderung sind 2 Referenzprojekte
Hinweis:
Für den Bundeshaushalt des Jahres 2022 gilt bis zur Verabschiedung im Parlament die sogenannte
vorläufige Haushaltsführung. Aus Termingründen wurde ausnahmsweise diese Ausschreibung
bereits begonnen. Sollten wider Erwarten die im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehenen
Haushaltsmittel nicht bewilligt werden und somit die Vergabe nicht durchgeführt werden, können hieraus von den Bietern mangels eines schutzwürdigen Vertrauens in die Fortführung des
Vergabeverfahrens keine Forderungen gegen die ausschreibende Stelle geltend gemacht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]