Sanierung Gangolf-Grundschule Bamberg (weiterführende Maßnahmen), Leistungen der Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-007/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gangolf-Grundschule Bamberg (weiterführende Maßnahmen), Leistungen der Objektplanung
Die städtische Gangolf-Grundschule wurde 1876 bzw. 1931 errichtet. Eine Sanierung wurde bis auf weiterführende Maßnahmen abgeschlossen. Letztere beziehen sich auf die drei Baukörper Hauptbau, Anbau und Turnhalle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die weiterführenden Maßnahme umfassen im Wesentlichen:
- Einbau festverbauter Garderobenspinde
- Sanierung Toilettenanlagen
- Abbruch und Erneuerung von Putzflächen und Aufarbeitung von Parkettböden
- Sanierung der Raumschale von Klassenräumen
- Sanierung Umkleidebereiche (Turnhalle)
- Einbau von Prallwänden (Turnhalle)
- Einbau einer elektronischen Schließanlage
- Einbau von Sauberlaufzonen
Hier ausgeschrieben werden die Lph. 3 bis 9 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI.
Voraussichtliche Bauzeit: 3. Quartal 2022 bis 2. Quartal 2023
Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet:
Technische Leistungsfähigkeit 47%, personelle Leistungsfähigkeit 38%, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 8%, sonstige Kriterien 7%.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Studiennachweise und/oder Bescheinigungen.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter (Projektleiter) die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten
Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 bis 2021).
— Erklärung des Bewerbers über den Fachumsatz für entsprechende Dienstleistungen (Planung Gebäude) in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 bis 2021).
Fachumsatz 150 T€ netto.
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung, s. III.2.1.
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— Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation sowie Berufserfahrung der technischen Leitung (Projektleiter und Stellvertreter/Bauleiter).
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— Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der Anzahl in den letzten drei Jahren (2019 bis 2021) Beschäftigter im Bereich der geforderten Dienstleistungen.
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— Auflistung der vom Bewerber in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Referenzen (abgeschlossene und/oder laufende Projekte). Vergleichbar sind Sanierung einer Schule oder eines öffentlichen Gebäudes mit einer Auftragssumme von > 150 T€.
Gewertet werden die ersten drei Referenzen, bei denen die Lph. 8 zwischen 2017 und 2021 abgeschlossen wurde und mindestens die Lph. 3 bis 8 erbracht wurden.
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— Auflistung der vom vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter/Bauleiter in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Referenzen (abgeschlossene und/oder laufende Projekte). Vergleichbar sind Sanierung einer Schule oder eines öffentlichen Gebäudes mit einer Auftragssumme von > 150 T€. Der Projektleiter hat bei seinen Referenzen jeweils beim Fördermittelantrag mitgewirkt.
Gewertet werden jeweils die ersten zwei Referenzen, bei denen die Lph. 8 zwischen 2017 und 2021 abgeschlossen wurde und mindestens die Lph. 3 bis 8 erbracht wurden.
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— Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität.
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Die Referenzobjekte können zusätzlich auf einer Seite DIN A4 in Form von Texten, Fotos und Plänen dargestellt werden. Bei Referenzen, deren Urheberrecht bei anderen liegt, sind die Urheber und deren Anteil der eigenen Leistung anzugeben.
Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat.
— Jährlicher Mittelwert: 2 fest angestellte Architekten (incl. Inhaber).
— Durchschnittliche Berufserfahrung von Projektleiter und dessen Stellvertreter/Bauleiter: 5 Jahre.
— Der Bewerber hat in den letzten fünf Jahren drei Projekte (Lph. 8) abgeschlossen, die eine Schule oder ein öffentliches Gebäude mit anr.Kosten > 1 Mio € betrafen
— Der Projektleiter hat zwei Sanierungen bis zur Lph. 5 durchgeführt.
— Der Stellvertreter/Bauleiter hat zwei Sanierungen in Lph. 6 bis 8 durchgeführt.
— Der Bewerber verfügt über ein eigenes QM-System.
§ 75 Abs. 2 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fertigstellung der Teilsanierung Gangolfschule – Teilleistung 5; Weiterführende Maßnahmen
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 3 – 9
Anlage zur Auftragsbekanntmachung: Objekt- und Leistungsberschreibung
Objekt
Die städtische denkmalgeschützte Grundschule Gangolfschule wurde in mehreren Maßnahmen über die letzten Jahre teilerneuert. Der letzte Abschnitt soll nun mit der Vergabe der Leistungsphasen 3 – 9 der Objektplanung zur Betreuung der abschließenden Maßnahme zur Ausschreibung kommen.
Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in die folgenden Teilmaßnahmen:
1. Brandschutzmaßnahmen gesamtes Gebäude
2. Toilettensanierung
3. Dachsanierung Anbau Verwaltung
4. Kanalsanierung Pausenhof gesamt
5. Weiterführende Maßnahmen
Die Punkte 1 bis 4 sind bereits umgesetzt und nicht Bestandteil der Leistung. Die gestellte Aufgabe erstreckt sich über den letzten Teil 5 – weiterführende Maßnahmen, diese untergliedert in die drei zusammenhängenden Baukörper Hauptbau, Anbau und Turnhalle.
Folgende baulichen Leistungen sind nach aktuellem Kenntnisstand erforderlich:
I. Hauptbau
- Einbau von festverbauten Garderobenspinden in allen drei Geschoßen des Hauptbaus; Fertigung und Einbau von Garderobenelementen mit Sitzgelegenheiten angepasst an das Farbkonzept der Flurbereiche
II. Anbau
- Sanierung der bestehenden Toilettenanlagen im Anbau Entkernen der WC-Anlagen; Neuaufteilung der Räumlichkeiten nach Raumprogramm; Erneuern der Raumschale (Böden, Wände, Decken); Erneuerung aller Sanitärelemente; Erneuerung bzw. Nachrüstung der technischen Ausstattung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro)
I.+II. Hauptbau und Anbau
- Fachgerechter Abbruch und Erneuerung der schadstoffbelasteten Putzflächen in allen Fluren mit Malerarbeiten, sowie Aufarbeitung der historischen Parkettböden Entfernen und Erneuern der Putzflächen in allen Bereichen; Erneuern der Anstriche aller Wand und Deckenbauteile; historische Parkettböden: Ausbessern, Verkitten, Schleifen und Ölen; Linoleumböden (Anbau) Entfernen und Erneuern
I.+II. Hauptbau und Anbau
- Sanierung der Raumschale mit Böden, Beleuchtung und Raumakustik in neun Klassenräumen im Haupt und Anbau; Erneuerung der Putzflächen und Anstriche; Überarbeiten bzw. Erneuern der Bodenbeläge; Anbringen von akustischen Absorberflächen zur Verbesserung der Raumakustik; Austausch der Beleuchtung mit entsprechend notwendiger Unterverteilung
III. Turnhalle
-Sanierung der beiden bestehenden Umkleidebereiche Turnhalle mit Duschen und WC. Davon ein barrierefreies WC; Entkernen der Umkleiden und Sanitäranlagen; Neuaufteilung der Räumlichkeiten nach aktuellem Bedarf; Erneuern der Raumschale (Böden, Wände, Decken); Erneuerung aller Sanitärelemente; Schaffung einer barrierefreien Dusch/ WC- Anlage angeschlossen an die Umkleide; Erneuerung der technischen Ausstattung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro)
III. Turnhalle
- Einbau von Prallwänden in der Turnhalle; Fertigung und Einbau einer Prallwandanlage in der Turnhalle
I.+II.+III. Hauptbau, Anbau und Turnhalle
- Einbau einer elektronischen Schließanlage; Liefern und Einbau eines elektronischen Schließsystems für das gesamte Gebäude; Umbau und Anpassung aller notwendigen Bestandstüren für den Einbau
Allgemeine Hinweise zur Substanz:
Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude.
Die Gesamtmaßnahme ist gefördert nach §10 FAG.
Es ist davon auszugehen, dass schadstoffebelastete Materialien verbaut sind, siehe hier auch Oberpunkt zu Sanierung der Putzflächen.
Es handelt sich um ein sich im Betrieb befindliches Schulgebäude. Die Aufrechterhaltung des Betriebs ist zwingend erforderlich.
Leistungsumfang
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1
Die zu erbringende Leistung beginnt mit der Leistungsphase 3 nach HOAI 2021 §34, die vorhergehenden Leistungsphasen sind erbracht und dienen als Grundlage der weiteren Bearbeitung.
Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt stufenweise nach den Leistungsphasen 3 - 4, 5 - 7 und 8 - 9
- vorer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem
Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der
zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder
im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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— Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3
GWB. Dort heißt es: "Der [Nachprüfungs]Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind."