Unterhalts - und Glasreinigung bei der Regierung von Unterfranken Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-17-21-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts - und Glasreinigung bei der Regierung von Unterfranken
Vergabe der Unterhaltsreinigung (Los 1) und der jährlichen Glasreinigung (Los 2).
Leistungsort: Liegenschaft der Regierung von Unterfranken am Peterplatz in Würzburg.
Bestehend aus dem Gebäudekomplex Peterplatz 7+9, Stephanstr. 1, Stephanstr. 2.
Der Vertrag soll auf 2 Jahre geschlossen werden, mit Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis maximal 5 Jahre Laufzeit.
Unterhaltsreinigung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken beauftragt den Auftragnehmer mit der laufenden ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung und ggf. Sonderreinigung der Diensträume der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, Stephanstr. 1 und Stephanstr. 2 in 97070 Würzburg.
Der AN ist zur Gebäudeinnenreinigung der im Aufmaßverzeichnis bezeichneten Räume und zur Objektleitung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen verpflichtet. Der AN führt die Gebäudeinnenreinigung mit qualifiziertem Personal gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Anlagen fachmännisch durch.
Der Reinigungsvertrag beginnt am 01.09.2022 und endet mit Ablauf des 31.08.2024. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate – längstens bis zum 31.08.2027 - wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Vertragsjahres (31.08.).
Glasreinigung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken beauftragt den Auftragnehmer mit der jährlichen Glasreinigung und ggf. Sonderreinigung der Glasflächen in den Dienstgebäuden Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, Stephanstr. 1 und Stephanstr. 2 in 97070 Würzburg
Der AN ist zur Reinigung der im Aufmaßverzeichnis gelisteten Glasflächen und deren Rahmen der Vergabeunterlagen verpflichtet. Der AN führt die Glasreinigung mit qualifiziertem Personal gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Anlagen fachmännisch und zuverlässig durch.
Der Reinigungsvertrag beginnt am 01.09.2022 und endet mit Ablauf des 31.08.2024. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate – längstens bis zum 31.08.2027 - wenn er nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Vertragsjahres (31.08.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, aber auf andere Weise die Erlaubnis zur Berufsausübung.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder Eintragung bei der IHK oder anderweitige sonstige Nachweise oder jeweils gleichwertig.
Eigenerklärung Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer III, Seite 5 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
- Personenschäden i. H. v.: 2,5 Mio. €,
- Sachschäden i. H. v.: 1,0 Mio. €,
- Vermögensschäden i. H. v.: 1,0 Mio. €,
- Verlust von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern i. H. v.: 250.000 €
im Rahmen einer Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summen je Versicherungsjahr betragen.
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht.
Je Los sind 3 geeignete Referenzen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 6 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung) vorzulegen:
Die Referenzen sind geeignet, wenn sie nicht älter als 3 Jahre ab Angebotsabgabe sind und dem Leistungsgegenstand nach der Art und dem Umfang im jeweiligen Los (Unterhaltsreinigung (Los 1) und Glas- und Fensterreinigung (Los 2)) entsprechen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sollen die Referenzen mittels Liste mit mindestens folgendem Inhalt eingereicht und nachgewiesen werden:
Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Ansprechpartners des damaligen Auftraggebers (inkl. Telefonnummer).
Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 10 von 12 (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer IV, Seite 12 von 12 mit folgendem Inhalt:
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).