Schülerbeförderung Gemeinde Thyrnau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thyrnau
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94136
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://thyrnau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Gemeinde Thyrnau
Schülerbeförderung der der beförderungsberechtigten Schüler der Gemeinde Thyrnau zwischen den jeweiligen Wohnorten und der Grundschule Thyrnau, Kaiser-Leopold-Str. 12, 94136 Thyrnau
Thyrnau
Beförderung der beförderungsberechtigten Schülerinnen und Schülern der Grundschule Thyrnau, Kaiser-Leopold-Str. 12, 94136 Thyrnau
Ausführungsort ist die Gemeinde Thyrnau.
Auszuführen sind Fahrten mit
- einem Bus mit mindestens 33 Sitzplätzen (Linie 1),
- einem Bus mit mindestens 15 Sitzplätzen (Linie 2),
- einem Bus mit mindestens 48 Sitzplätzen (Linie 3),
- einem Bus mit bis zu 21 Sitzplätzen (Nachmittagsfahrt).
Für die Mittags- und Nachmittagsfahrten können meist kleinere Busse verwendet werden (vgl. Fahrpläne).
Die Beförderung auf Stehplätzen wird vom Auftraggeber ausgeschlossen.
Schülerbeförderung ab dem 13.09.2022 bis zum Ablauf des letzten Schultags des Schuljahres 2025/26 (Zeitraum von 4 Schuljahren).
Der Auftraggeber hat die vertragliche Option, die Leistungsausführung durch den Auftragnehmer anschließend zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Der Auftraggeber hat die vertragliche Option, die Leistungsausführung durch den Auftragnehmer zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach §§ 122, 124 GWB und §§ 45 ff. VgV mit Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit und
technischen und beruflichen Eignung,
- soweit Firmensitz des Bieters nicht vor Ort: Nachweis über einen Betriebsleiter vor Ort nach BOKraft oder vergleichbar,
- Name und Qualifikation der Vertreter juristischer Personen,
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Nachweis der technischen Eignung durch Eigenerklärung, dass bei Ausfall eines Fahrers oder Fahrzeugs für jede Haltestelle der beauftragten Linien
innerhalb von 30 Min. ein Ersatzfahrer oder Ersatzfahrzeug vor Ort sein kann.
Nachweis der beruflichen Eignung durch:
- Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung, ausgestellt durch die zuständige Behörde (z. B. IHK) oder
- Vorlage einer Kopie einer Genehmigungsurkunde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder
- bei ausländischen Bietern durch die Vorlage einer Kopie einer EU-Lizenz entsprechend Verordnung (EG) Nr. 1073/2009, erforderlichenfalls zzgl.
deutscher Übersetzung
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Thyrnau
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
§ 135 GWB:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet
(§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]