Hybrides Berufsstarterprogramm (BGM) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004930
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hybrides Berufsstarterprogramm (BGM)
Gegenstand dieser Vergabe ist die Entwicklung, exklusive Bereitstellung und Weiterentwicklung eines hybriden, modularen Schulungsprogramms für die Zielgruppe Auszubildende und Studierende im angestellten und gewerblichen Bereich.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Entwicklung, exklusive Bereitstellung und Weiterentwicklung eines hybriden, modularen Schulungsprogramms für die Zielgruppe Auszubildende und Studierende im angestellten und gewerblichen Bereich. Das Programm soll Berufseinsteiger noch vor Start der Ausbildung und dann im gesamten Ausbildungsverlauf dabei unterstützen, gesundheitsrelevante Kompetenzen zu erwerben und diese nachhaltig in den beruflichen und privaten Alltag zu integrieren. Die Kompetenzen ergeben sich hierbei aus den im „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbands benannten Handlungsfeldern für die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V in der jeweils gültigen Fassung.
Die eingehenden Teilnahmeanträge werden nach der mit den Beschaffungsunterlagen bereit gestellten Bewertungsmatrix bewertet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hybrides Berufsstarterprogramm (BGM)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge bzw. Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Erstellung des Teilnahmeantrags und die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem SBK Vergabeportal https://sbk.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
2. Es gilt Deutsches Recht.
3. Die komplette Kommunikation zu dieser Bekanntmachung (Teilnahmeantrag, Ausschreibung, Verhandlung, Vertragswerk, Projektabwicklung, Dokumentation usw.) erfolgt ausschließlich in der EU-Amtssprache Deutsch (in Wort und Schrift).
4. Fragen zum Vergabeverfahren könnten maximal bis zum 02.12.2021, 23:59 Uhr, eingereicht werden. Die Antworten werden allen Bewerbern in anonymisierter Form auf der eVergabeplattform zur Verfügung gestellt.
5. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
6. Die mit der Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen dienen nur zur Information im Zusammenhang mit dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Bitte geben Sie nur die in der Veröffentlichung geforderten Erklärungen und Nachweise zum öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab.
7. Geeignete Bewerber werden nach den oben stehenden Bedingungen ausdrücklich aufgefordert ein Angebot abzugeben. Vorzeitig abgegebene Angebote finden keine Beachtung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertagebzw.bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160Abs. 3 GWB).