Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Forchheim Referenznummer der Bekanntmachung: FO26
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Forchheim
Betriebsführung von Wertstoffhöfen, Behälter- und Containergestellung, Betreuung von Depotcontainerstandplätzen, Leerung/Austausch von Containern
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Betriebsführung von 28 Wertstoffhöfen im Landkreis Forchheim,- Behältergestellung, Übernahme und Verwertung von CDs an den 30 Wertstoffhöfen im Landkreis Forchheim,- Betreuung von zwei eingezäunten Depotcontainerstandplätzen im Landkreis Forchheim,- Entfernung von illegalen Abfallablagerungen an 30 Wertstoffhöfen sowie zwei Depotcontainerstandplätzen,- Gestellung von Sammelcontainern zur Erfassung von Gartenabfällen (Grüngut) aus Haushalten inkl. Aufstiegen an 23 Wertstoffhöfen des Landkreises Forchheim,- Leeren/Austausch der vollen Gartenabfall-Container und Transport des Grünguts zum Entsorgungszentrum Deponie Gosberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Pegnitz
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 91257
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.