Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Wendelstein Werkstätten Vergabe Beförderungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1293/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raubling
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83064
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.moeller-rae.de
Abschnitt II: Gegenstand
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. - Wendelstein Werkstätten Vergabe Beförderungsleistungen
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (derzeit 446 Teilnehmer) ab dem 01.07.2022 für die Dauer von mindestens 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige, seelische und / oder mehrfache körperliche Behinderungen) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu verschiedenen Einrichtungsstandorten und wieder zurück an mindestens 228 Tagen im Kalenderjahr.
Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Werk Raubling Mühlenstraße 7 83064 Raubling, Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Werk Hochgernstraße Hochgernstraße 16 83026 Rosenheim, Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Werk Aicherpark Kolbermoorer Straße 34 83026 Rosenheim, Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Standort Grubholzerstraße Grubholzerstraße 16-18 83026 Rosenheim, Gruppenaußenarbeitsplätze Frasdorf- Fa. Danzer Daxa 14 83112 Frasdorf, Gruppenaußenarbeitsplätze Bad Aibling - SwissCaps Grassingerstraße 9 83043 Bad Aibling, Gruppenaußenarbeitsplätze Raubling - Fa. Hernik GmbH Auf der Gröb 2c 83064 Raubling, Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Standort Am Oberfeld Am Oberfeld 13 83026 Rosenheim, Werkstatt für Menschen mit Behinderung - Förderstätte Raubling Mühlenstraße 7 83064 Raubling, Werkstatt und Förderstätte für Menschen mit Behinderung - Förderstätte Am Oberfeld Am Oberfeld 13 83026 Rosenheim
Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung im Raum Rosenheim (derzeit 446 Teilnehmer) ab dem 01.07.2022 für die Dauer von mindestens 48 Monaten mit einseitiger Vertragsverlängerungsoption des Auftraggebers um weitere 24 Monate. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige, seelische und / oder mehrfache körperliche Behinderungen) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zu verschiedenen Einrichtungsstandorten sowie Außenarbeitsplätzen und wieder zurück an mindestens 228 Tagen im Kalenderjahr.
Abruf von Stellung von Begleitpersonen durch den Auftragnehmer. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung werden keine Begleitpersonen eingesetzt und es ist derzeit nicht voraussehbar, ob es zum Abruf von Begleitpersonen durch den Auftraggeber kommen wird. Der Abruf hängt von der jeweiligen Persönlichkeitstruktur der Beförderungsteilnehmern ab. Insofern handelt es sich um ein einseitig abrufbares Optionsrecht des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Geldhauser Kleinbusservice GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofolding
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85649
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYD5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB)
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüberhinaus endet die Frist zur Geltendendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.