Sanierung Kanalanlagen Uppenbornwerk 1, Objekt- und Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-NFI-220314-003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kanalanlagen Uppenbornwerk 1, Objekt- und Tragwerksplanung
Objekt- und Tragwerksplanung
Sanierung Kanalanlagen Uppenbornwerk 1
Die Stadtwerke München GmbH (SWM) betreibt am Mittlere-Isar-Kanal zwischen Moosburg und Landshut die Wasserkraftanlagen Uppenbornwerk 1 und Uppenbornwerk 2. Die Uppenbornwerke sind mit einer installierten Leistung von 26 und 18 MW zwei der 60 größten Wasserkraftanlagen in Bayern und mit 158 GWh/a der regional größte regenerative Erzeugungsstandort der SWM. Sie umfassen ein Gebiet an Isar und Amper entlang von drei Kanälen mit einer gesamten Länge von 18 km, das sich über die Landkreise Freising und Landshut sowie die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern erstreckt.
Die Kanalanlagen der Uppenbornwerke haben das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht und sind zu sanieren.
Das vorliegende Teilprojekt „Sanierung Kanalanlagen Uppenbornwerk 1“ umfasst die Sanierung des Mittlere-Isar-Kanals Haltung 5B, des Alten Werkkanals und des Moosburger Speichersees sowie die Erneuerung des Kraftwerkseinlaufs des Uppenbornwerks 1.
Ausgeschrieben wird die Erstellung der Objekt- und Tragwerksplanung zur Sanierung der Kanäle und sonstiger sanierungsbedürftiger Bauwerke der Kanalanlagen insbesondere in Hinblick auf die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die betrieblichen Erfordernisse mit dem Ziel diese in einen guten und dem Stand der Technik entsprechenden Zustand zu versetzen. Es werden die folgenden Planungsobjekte gebildet:
• Objekt 1: Kanäle und Moosburger Speichersee
• Objekt 2: Kraftwerkseinlauf
• Objekt 3: Wehranlagen Moosburger Speichersee
Die Leistungsphasen 1 und 2 Objektplanung liegen bereits vor.
Überschlägig ermittelte Baukosten sowie ggfs. anrechenbaren Kosten, Schwierigkeitsgrad (HZ):
• Kostenannahme Objekt 1: anrechenbare Kosten = 22.000.000 €
• Kostenannahme Objekt 2: anrechenbare Kosten = 3.500.000 €
• Kostenannahme Objekt 3: anrechenbare Kosten = 1.500.000 €
• Honorarzone für Objekt 1 nach HOAI: III Basissatz
• Honorarzone für Objekt 2 nach HOAI: III Basissatz
• Honorarzone für Objekt 3 nach HOAI: III Basissatz
Wegen der vorgesehenen Beschränkung der Zahl der Bewerber besteht selbst dann kein Anspruch für eine Einladung zur Angebotsabgabe, wenn die Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen ergeben sollte, dass ein Bewerber grundsätzlich geeignet ist und eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit aufweist. Es werden nur diejenigen Bewerber ausgewählt, welche am besten geeignet sind und am ehesten die notwendige Sicherheit für eine vertragsgerechte Leistungserbringung erwarten lassen. Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerber erfolgt dann über eine vergleichende Bewertung der Teilnahmeanträge nach den folgenden Kriterien:
Kriterium Referenzen - Gew: 100%
Es können maximal 5 geeignete Referenzen näher beschrieben werden. Jede der beschriebenen Referenzen wird im Rahmen der Bewertung des Kriteriums mit folgender Wichtung berücksichtigt.
Referenz 1 - Wich.: 20%; Referenz 2 - Wich.: 20%; Referenz 3 - Wich.: 20%;
Referenz 4 - Wich.: 20%; Referenz 5 - Wich.: 20%;
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen in folgenden Planungsstufen:
Stufe I
- Grundlagenermittlung (LPH 1) - nur Tragwerksplanung
- Vorplanung (LPH 2) - nur Tragwerksplanung
- Entwurfsplanung (LPH 3)
- Genehmigungsplanung (LPH 4)
Stufe II
- Ausführungsplanung (LPH 5)
- Vorbereitung der Vergabe (LPH 6)
Stufe III
- Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7)
- Bauoberleitung (LPH 8)
- Objektbetreuung und Dokumentation (LPH 9)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(2) Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(4) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1
(5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Sonstige Schäden; die jeweiligen Deckungssummen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen; ersatzweise kann eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die angegebenen Summen angepasst werden können;
(1) Kriterium Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
zu (1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der im vergleichbaren Tätigkeitsbereich angegeben Umsätze in Höhe von: 1.000.000 €
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= in Betrieb genommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
- Art des Referenzobjekts (Bauwerkstyp und -größe)
- Art der Maßnahme (Neubau, Umbau/Sanierung)
- Ausführungsort und Ausführungszeit
- Baukosten (netto) und Kostenentwicklung
- Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer
- Umfang der erbrachten Leistungen (Bei Planungsleistung nach HOAI: Leistungsphasen)
- Bearbeitete Leistungsbereiche ggf. jeweils mit Honorarzone
- Abgerechnete Honorarsumme (netto)
- Leistungszeitraum mit Angaben zur Dauer der Planungsphase (LPH 1 bis 7), Dauer der Bauausführung (LPH8)
- Erfahrungen mit den notwendigen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren und den bayerischen Wasserrechts- und Fachbehörden sowie Kenntnis der einschlägigen Regelwerke und Gesetze wie z.B. WHG, BayWG, WBPV
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der
Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).