Klinikum Freising Bauabschnitt 4 - Leistungen der Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 397 KliFS_BA4_VgV TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Freising Bauabschnitt 4 - Leistungen der Tragwerksplanung
Klinikum Freising Bauabschnitt 4 - Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI - LPH 1-6, 8
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Klinikum Freising GmbH plant den nächsten Schritt in der Gesamtsanierung bzw. Strukturverbesserung im Rahmen des Bauabschnitts 4. Hierfür werden Objekt- und Fachplanungsleistungen benötigt. Der BA 4 (geplant in 2009) beinhaltete ursprünglich die Sanierung des Bauteils C. Diese Planung - mit bereits
erfolgter Vorwegfestlegung in ein Jahreskrankenhausbauprogramm - wurde mittlerweile zurückgezogen. In 2019/2020 wurde ein neues Funktions- und Raumprogramm (FRP) für ausgewählte Funktionsstellen erstellt und darauf basierend eine neue Zielplanung für das Klinikum aufgesetzt. In der Zielplanung wurden mehrere Umsetzungsvarianten für den BA 4 untersucht. Im Ergebnis ergab sich als präferierte Variante nun der Ersatzneubau für das Bauteil C. Neben dem Abbruch und Ersatzneubau des Bauteils C sieht die Zielplanung auch diverse Umbauten im Bestand und den Rückbau des derzeit bestehenden Interimsbaukörpers nähe Haupteingang vor. Die Grobkostenschätzung BA 4 aus der Zielplanung Stand 10/2019 belief sich auf 32,3 Mio. € brutto. Das der vorgenannten Zielplanung zugrunde liegende FRP aus 2020 wurde mittlerweile aktualisiert. Die Zielplanung soll auf dieser neuen Grundlage ebenfalls aktualisiert werden, hier läuft aktuell die Bearbeitung. Geplant ist dann weitergehend, auf Basis der Ergebnisse der überarbeiteten Zielplanung, für den BA 4 bis Ende
2022 den Antrag zur Aufnahme in ein Jahreskrankenhausbauprogramm nach KHG / BayKrG zu stellen. Das FRP aus Okt. 2021 liegt dem StMGP derzeit zur Sichtung vor. Zu bearbeiten sind nach aktuellem Kenntnisstand bzw. nach aktuellem FRP aus Okt. 2021 folgende Funktionsstellen: Elektive Aufnahme, Psychiatrische Institutsambulanz, Psychosomatik, div. Arztdienstbereiche, Laboratoriumsmedizin, Unterstützende Behandlung, Pflege Psychosomatik, Tagesklinik Psychiatrie, Tagesklinik Schmerztherapie, Palliativmedizin,
Serviceeinrichtungen, Seelsorge, Personalumkleiden, Bereitschaftsdienst, Krankenhausmanagement, Wartung & Reparatur, Urologische Praxis. Das FRP beinhaltet eine Sollnutzfläche von 5.366 m². Neben dem Ersatzneubau des C-Baus sind Umverlagerungen im Bestand zu prüfen und zu planen, insbesondere bedingt durch die Freimachung des jetzigen C-Baus.
Mit dem BA 4 ist weitergehend Sanierungsbedarf in der Gebäudetechnik des Klinikums zu prüfen und ggf. zu beplanen.
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils: LPH 1+2, LPH 3+4, LPH 5+6,
LPH 8) Beauftragung der Leistungen.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und
Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 25; Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 19/2022 bekannt gegeben. Falls aufgrund des aktuellen Covid19-Umstands zu diesem Datum Einschränkungen bestehen, wird ggf. alternativ das Verhandlungsgespräch mittels Videokonferenz oder dergleichen durchgeführt.
Hierüber wird rechtzeitig informiert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bieter/Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und
weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Covid-19-Umstands. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen
Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
- Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilung/en ≥ 8 = 2 Pkt.; < 8 und ≥ 6 = 1 Pkt.; < 6 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
- Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in Euro netto); ≥ 0,5 Mio € = 2 Pkt.; < 0,5 Mio € und ≥ 0,3 Mio € = 1 Pkt.; < 0,3 Mio € = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterien: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 3,0 Mio. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die
Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
- Berufsjahre Projektleitung: ≥ 10 = 2 Pkt.; ≥ 5 = 1 Pkt.; < 5 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
- Berufsjahre stellv. Projektleitung: ≥ 5 = 1 Pkt.; < 5 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen,
welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der
nachfolgenden Kriterien erreichen.
Bewertungsparameter Referenzprojekt 1:
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen (Baukosten) KGR 300+400 Kostenberechnung ≥ 20.000.000 € netto = 2 Pkt.; KGR 300+400 Kostenberechnung ≥ 15.000.000 € netto = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche / Kubatur); Bearbeitete Fläche BGF in m² ≥ 10.000 m² = 2 Pkt.; Bearbeitete Fläche BGF in m² ≥ 7.500 m² = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
Bewertungsparameter Referenzprojekt 2:
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen
- Referenzprojekt mit vergleichbarem Projektvolumen (Baukosten) KGR 300+400 Kostenberechnung ≥ 15.000.000 € netto = 2 Pkt.; KGR 300+400 Kostenberechnung ≥ 12.000.000 € netto = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Referenzprojekt vergleichbarer Umfang (Fläche / Kubatur); Bearbeitete Fläche BGF in m² ≥ 7.500 m² = 2 Pkt.; Bearbeitete Fläche BGF in m² ≥ 6.000 m² = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
Zusatzpunkte:
- Bei den wertbaren Referenzprojekten ist ein Projekt enthalten, bei dem die besondere Leistung LPH 8 Ingenieurtechnische Kontrollen mit beauftragt war; Anzahl ≥ 2 Referenzen = 2 Pkt.; Anzahl = 1 Referenz = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
- Bei den o. g. bewerteten Referenzprojekten ist ein Projekt enthalten, bei dem der Leistungsinhalt ein Sonderbau nach der Landesbauordnung war; Anzahl ≥ 1 Referenzen = 1 Pkt. (Gewichtung x 3).
- Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 6 (nach HOAI) zwischen 2016 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags.
- Die Leistungsphasen 2 - 6 (Tragwerksplanung) sind voll beauftragt nachzuweisen.
- Beauftragung mindestens Honorarzone III
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen.
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2
BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs.1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss
folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs.3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt. Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die von Ihnen eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Wertung Ihrer Bewerbung. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.