Entsorgung von DK-I-Abfällen aus dem Landkreis Erding
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von DK-I-Abfällen aus dem Landkreis Erding
Los 1: Asbesthaltige Abfälle
Los 2: Künstliche Mineralfasern
Los 3: mineralische Abfälle bis DK-I
Los 4: andienungspflichtige mineralische Abfälle bis DK-I
Asbesthaltige Abfälle
Landkreis Erding
• Übernahme der asbesthaltigen Abfälle (17 06 05*) aus dem Landkreis Erding,
• ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle in Bayern.
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich der Vertrag zweimal um weitere 12 Monate. Der Vertrag endet endgültig am 30.06.2027.
Künstliche Mineralfasern
Landkreis Erding
• Übernahme der künstlichen Mineralfasern (KMF 17 06 03*) aus dem Landkreis Erding,
• Aufbereitung (Verpressen) der künstlichen Mineralfasern,
• ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle in Bayern.
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich der Vertrag zweimal um weitere 12 Monate. Der Vertrag endet endgültig am 30.06.2027.
Mineralische Abfälle bis DK-I
Landkreis Erding
• Übernahme der mineralischen Abfälle als Sammelcharge aus dem Landkreis Erding,
• ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle in Bayern.
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich der Vertrag zweimal um weitere 12 Monate. Der Vertrag endet endgültig am 30.06.2027.
Andienungspflichtige mineralische Abfälle bis DK-I
Landkreis Erding
• Übernahme der andienungspflichtigen mineralischen Abfälle aus dem Landkreis Erding,
• ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle in Bayern.
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich der Vertrag zweimal um weitere 12 Monate. Der Vertrag endet endgültig am 30.06.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (s. Formblatt)
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Liste der Referenzprojekte (mind. 2 Projekte) über ausgeführte vergleichbare Leistungen (Entsorgung von DK-I-Abfällen) aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
Alle Lose: Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
Alle Lose: Vorgesehene Übernahmestelle mit Genehmigungsnachweis(en).
Los 1, Los 3 und Los 4: Vorgesehener Entsorgungswege für die jeweiligen Abfälle mit Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung über einen Genehmigungsnachweis für den Ort der endgültigen Ablagerung.
Los 2: Vorgesehener Entsorgungswege für künstliche Mineralfasern (KMF) mit Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung über einen Genehmigungsnachweis für ggf. vorgesehene Vorbe-handlungsanlagen (z. B. Verpressung KMF) sowie den Ort der endgültigen Ablagerung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.