Netzplanungsleistungen für den Landkreis Cham, Projektgebiete 4 bis 6 Referenznummer der Bekanntmachung: E8/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-cham.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzplanungsleistungen für den Landkreis Cham, Projektgebiete 4 bis 6
Der Auftrag betrifft die Planungsleistungen für den Glasfaserausbau in den Projektgebieten 4 bis 6 des Landkreises Cham.
Cham
Der Auftrag betrifft die Planungsleistungen für den Glasfaserausbau in den Projektgebieten 4 bis 6 des Landkreises Cham.
Diese umfassen:
- Vorbereitung der Planung
- Mikrorohrplanung
- Kabel- und Faserplanung
- Spleißplanung
- Massenauswertung
- Dokumentation
Die Projektgebeite 1 bis 3 wurden bereits geplant oder sind in Arbeit. Insofern ist die Planung auf die bestehende Planung abzustimmen, so dass eine einheitliche Gesamtplanung entsteht. Da der Auftraggeber die bestehende Planung auf der Planungssoftware TANNIS ausgeführt hat und über entsprechend individualisierte Software verfügt, ist die Planung über TANNIS auszuführen. Alternativ ist für eine Schnittstelle zu sorgen, die einen störungsfreien Übergang auf die Software des Auftraggebers ermöglicht.
Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
E8/21
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ampfing
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hoepfinger.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CR3KM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.