Labor-Informations- und Management-System (LIMS) für eine Biobank Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Labor-Informations- und Management-System (LIMS) für eine Biobank
Der DZD e.V. ist ein nationaler Verbund, der Experten auf dem Gebiet der Diabetesforschung bündelt. Um dem Fortschritt im Bereich der 'Omics-Analysen' und dem Fokus auf die individualisierte Medizin gerecht zu werden, baut das DZD eine nationale Biobank auf, in der Bioproben von Studienteilnehmern der DZD klinischen Studien gelagert und verwaltet werden und die DZD-Wissenschaftlern Proben für ihre Forschung zur Verfügung stellt.
Hierfür ist die Einrichtung eines Labor-Informations-Management-Systems (LIMS) erforderlich, mit welchem Bioprobendaten aus allen DZD-Standorten trotz unterschiedlicher lokaler IT -Infrastrukturen zentral verknüpft und verwaltet werden können. Dies ist unerlässlich für eine lückenlose IT¬ basierte Dokumentation zur Qualitätssicherung der Proben von der Probennahme, über den Transport und Lagerung bis zur Aushändigung an DZD Wissenschaftler.
Ein weiteres langfristiges Ziel ist zudem die Zusammenführung von Datensätzen derselben Person mittels 'Record Linkage'.
Das Projekt umfasst den Neuaufbau eines zentralen DZD LIMS für die DZD Biobank. Kernaufgaben der Biobank sind die Qualitätssicherung der gesammelten Proben und assoziierter Daten, als auch deren Verfügbarmachung für Forschungsvorhaben.
Die Probenlagerung erfolgt in der HMGU Biobank, welche den Lagerbestand mit der Software CentraXX (Kairos GmbH) verwaltet.
Durch den Ausbau der Biobankaktivitäten am DZD sollen zukünftig Bioproben zentral gesammelt und verwaltet werden. Hierdurch steigt die Komplexität der Biobankprozesse und Datenerfassung, sodass ein LIMS als digitale, zentralisierte Lösung zwingend notwendig wird.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
1 LIMS-Software inkl. Projektmanagement & Implementierung, Schulung sowie Wartung & Service
Die Verhandlung inkl. Präsentation (gem. Agenda) erfolgt mit maximal drei (3)
Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere
Bieter auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur
Verhandlung eingeladen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist einNachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigtwerden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, überdie Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunktdes Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keineInformation über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über dieZuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beimbetroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.