Beitritt zum Konzernrahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft zur Lieferung von Lizenzen für das Landratsamt Cham
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-cham.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beitritt zum Konzernrahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft zur Lieferung von Lizenzen für das Landratsamt Cham
Zur Erfüllung der tagtäglichen Aufgaben ist das Landratsamt Cham auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen. Intern setzt das Landratsamt daher seit Jahren auf Produkte des Herstellers Microsoft.
Da die derzeitige Laufzeit der vorhandenen bzw. im Einsatz befindlichen Lizenzen endet, muss ein Auftragnehmer gefunden werden, der in der Lage ist, die angefragten Lizenzen im Rahmen des Konzernrahmenvertrages des Bundesministeriums des Inneren und der Firma Microsoft zu liefern
Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind:
- Der Beitritt zum Konzernrahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft.
- Die Lieferung der in diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Lizenzen des Herstellers Microsoft.
- Die Erbringung von optionalen Dienstleistungen.
Grundlage dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit ei-nem Auftragnehmer mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten
Software Asset Management Beratungskontingent auf Stundenbasis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beitritt zum Konzernrahmenvertrag des Bundesministeriums des Inneren und Microsoft zur Lieferung von Lizenzen für das Landratsamt Cham
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.