Strafjustizzentrum München / Rauchschürzen Referenznummer der Bekanntmachung: 21E1497
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strafjustizzentrum München / Rauchschürzen
Für den Neubau des Strafjustizzentrums in München am Leonrodplatz werden mit dem Gewerk Rauchschürzen eine Rauchschürze mit Unterschlupf sowie eine 4-seitige Rauchschürze ausgeschrieben.
München
Für den Neubau des Strafjustizzentrums in München am Leonrodplatz werden mit dem Gewerk Rauchschürzen
ausgeschrieben:
- Rauchschürze mit Unterschlupf BxH ca. 10,6 x 3,2 m - 1St
- 4-seitige Rauchschürze LxBxH ca. 20,5 x 6,6 x 2,85 m - 1St
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strafjustizzentrum München / Rauchschürzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]