UL SAP EH&S 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2204.0102.0303_09/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
UL SAP EH&S 2022
Beschaffung von SAP Unterstützungsleistung im Umfeld "Arbeitssicherheit" für die IT-Organisationseinheit der GV in Form eines Dienstleistungsrahmenvertrags.
Generalverwaltung der MPG, München
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Beschaffung von SAP Unterstützungsleistung im Umfeld "Arbeitssicherheit" für die IT-Organisationseinheit der GV in Form eines Dienstleistungsrahmenvertrags. Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Software und Leistung wird an einen Auftragnehmer ("AN") vergeben.
Insgesamt 4 unterschiedliche Rollen mit mind. 3 Mitarbeitern (bis 5 MA):
Projektmanager: 1
Berater EH&S: 1
Applikationsentwickler SAP EH&S / SAP LSO: 2
Berater SAP Enterprise Portal: 1
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die folgenden Aufgaben: Unterstützung durch qualifizierte, erfahrene Berater und Applikationsentwickler für die Bewältigung der Aufgaben in der laufenden Betreuung, Pflege und Umsetzung von Anforderungen der in Kapitel 5 der VU beschriebenen SAP-Anwendungen. Die Unterstützung wird bedarfsbezogen abgerufen und soll jeweils kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.
Der vorliegende Leistungsgegenstand ist eingebettet in ein Portfolio weiterer IT-Dienstleistungen, die die MPG an externe Dienstleister vergeben hat und die ausdrücklich nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind (siehe VU).
Gem. Kap. 1.6.2 VU kann über die Basis-Vertragslaufzeit von zwei (2) Jahren für die Kalkulation von einem geschätzten Beratungsvolumen von mind. 340 Personentagen PT und max. 600 PT insgesamt ausgegangen werden. Der Schätzwert liegt bei 548 Personentagen. Für die weitere Vertragslaufzeit von zweimal zwölf (12) Monaten kann für die Kalkulation von mind. 170 PT bis max. 300 PT pro Jahr an Beratungsvolu-men ausgegangen werden (Schätzwert hier bei 274 PT).
Dem Unterstützungs-Leistungsbeginn vorgelagert ist eine Überleitungsphase (Transition-In) von ca. drei (3) Monaten v. 01.06.2022 bis 31.08.2022 (s. auch Kap. 5.11). Transition-Out s. Kap. 5.12. Die Leistungserbringung für den Auftragnehmer erfolgt in der Überleitungsphase (Transition) sowie in den ersten 6 Monaten der Basislaufzeit zu etwa 30% vor-Ort in München und zu etwa 70% in Remotearbeit. Danach ist nach Absprache und Zustimmung mit dem Auftraggeber ein Verhältnis von Vor-Ort und Remotearbeit von ca. 20/80 möglich.
Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung. Unterstützungs-Leistungsbeginn ist 01.09.2022.
Dem Unterstützungs-Leistungsbeginn vorgelagert ist eine Überleitungsphase (Transition-In) von ca. drei (3) Monaten v. 01.06.2022 bis 31.08.2022 (s. auch Kap. 5.11). Diese Leistung des Auftragnehmers wird nicht gesondert vergütet, sondern ist über die Vergütung der Einzelaufträge abgegolten. Transition-Out s. Kap. 5.12.
Die Überleitungsphase ist dringend notwendig für eine koordinierte Wissensvermittlung und eine schrittweise Übergabe der Verantwortung an den Auftragnehmer, ohne den lau-fenden Betrieb zu gefährden. Die Überleitungsphase vor dem alleinverantwortlichen Leistungsbeginn korrespondiert mit der aufgrund des bestehenden Vertrages mit dem bisherigen Leistungserbringer geregelten Überleitungsphase zum Ende der Vertragslaufzeit.
Mindestvertragslaufzeit 24 Monate ab Unterstützungs-Leistungsbeginn 01.09.2022, endet zum 31.08.2024.
Zum bzw. nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit steht dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Will der Auftraggeber von dieser Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (Schriftform gemäß § 126 BGB) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei (3) Monate zum Vertragslaufzeitende. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen.
Macht der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag zweimal um zwölf (12) Monate.
Maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre gerechnet ab dem 01.09.2022. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des 31.08.2026.
a) Selbstverpflichtung Vertraulichkeit
Gem. Kap. 1.3.1 VU werden Teile der VU (Gesamtbetriebsvereinbarung GBV "Einsatz des SAP-gestützten Arbeitssicherheitssystem", Anlage 10) interessierten Bietern nur gegen Übersendung der unterzeichneten Erklärung "Selbstverpflichtung Vertraulichkeit" (Anlage 09) übersendet (für die Angebotserstellung zwingend notwendig). Der Bieter hat die unterzeichnete Erklärung "Anlage_09_Selbstverpflichtung Vertraulichkeit" als pdf-Dokument nach Registrierung im AI-Vergabeportal des Staatsanzeigers BW über die Nachrichten-Funktion zu übersenden. Nach Erhalt und Prüfung der Erklärung, werden die vertraulichen Informationen elektronisch ebenso über das Vergabeportal (via Nachrichtenfunktion) übermittelt.
b) Selbstausführungsgebot
Gem. Kap. 2.2.3 VU macht der Auftraggeber im Hinblick auf die Tätigkeit des "Applikationsentwicklers SAP EH&S / SAP LSO" von der Möglichkeit des § 47 Abs. 5 VgV Gebrauch. D.h. diese Rolle ist stets vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen.
Es sind hierbei kritische Aufgaben zu erledigen, u.a. das Einspielen von Development und Customizing Transporte in ein laufendes Produktivsystem. Der zukünftige Auftragnehmer kommt ferner mit personenbezogenen Daten in Kontakt und hat mit diesen entsprechend umzugehen (notwendig für Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs des Arbeitssicherheitssystems SAP EHS). Mittels Einspielen der Transporte werden eventuelle Fehler/Störungen im System behoben. Um hierfür schnelle Reaktions- und Problembehebungszeiten, und eine direkte Koordination zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu gewährleisten wird ebenfalls diese Rolle aus Eigenleistung des zukünftigen Auftragnehmers gefordert. Da es sich hierbei also um eine Aufgabe handelt, die über das übliche Maß bei entsprechenden Aufgaben hinaus besonders kritisch ist, ist der Ausschluss der Eignungsleihe in diesem Fall durch § 47 Abs. 5 VgV gerechtfertigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Kap. 3.3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [EK-01]
Der Bieter hat hierzu in Anlage 5 Abschnitt 1 das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB mit dem Angebot zu erklären. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Formblatt "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft) mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150 a GewO bzw. Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von 30.000,- Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagser-teilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Folgende in Kapitel 3.3.2 geforderten Angaben und Nachweise zum Wirtschaftsteilnehmer und über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
Kap. 3.3.2.1 Unternehmensdarstellung [EK-02-A]
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungs-jahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, ei-nes kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36])
• sowie - falls gegeben - die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; An-gaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliede-rung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2 "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
Kap. 3.3.2.2 Berufs- und Handelsregistereintragung [EK-03-A]
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Kap. 3.3.3.1 Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung [EK-04-A]
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
• für Personen- und Sachschäden mindestens fünf (5) Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
• für Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend (500.000) EUR (zweifach maximiert)
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 "Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass
• er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice vorzulegen; oder
• eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung [EK-05-A]
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
sowie
• den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich "SAP EHS Beratung, Implementierung und Entwicklungsservices" (EK 06 A)
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Wenn für das Jahr 2021 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausge-setzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigne-ten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bie-tern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Es wird auf Kap. 3.3.4. verwiesen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen (= insgesamt mind. 2 Referenzen) einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
• Mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich von SAP EHS Beratung, Implementierung und Entwicklungsservices
• Mind. 1 Referenz für den Leistungsbereich SAP Enterprise Portal Beratung, Implementierung und Entwicklungsservice
Das jeweilige Referenzprojekt (Mindestbedingungen für die Wertbarkeit der Referenz) darf:
mit dem Projekt-/Auftragsstart nicht länger als sechs (6) Jahre vor der Auftragsbekanntmachung für dieses Verfahren zurückliegen
Implementierung muss nach Go-Live mindestens zwei (2) Jahre erfolgreich produktiv gewesen sein, oder aktuell noch produktiv sein zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Die jeweils erbrachten Leistungen sind kurz darzustellen. Die ausführliche Darstellung jeder Referenz im oben beschriebenen Sinne hat neben den Angaben in Anlage 5 zu Abschnitt 6 "Unternehmensreferenzen" sowie unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5) und ergänzend auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten zu erfolgen (die jeweils erbrachten Leistungen sind darzustellen).
4.2.1 Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Der zukünftige Auftragnehmer hat bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen personenbezogenen Daten beim Auftraggeber.
Als Vertragsanlage 6 (Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung) mit Anlage TOM wird daher ein vorausgefüllter "Vertrag zur Auftragsverarbeitung" mit technischen und organisatorischen Maßnahmen mit dieser Vergabeunterlage veröffentlicht, welche im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung mit dem potentiellen Auftragnehmer verpflichtend finalisiert und unterzeichnet wird.
4.2.2 Kommunikation mit dem Auftraggeber [XK-01-A]
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung werden für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen (verhandlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und guten Kenntnissen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Sprache eingesetzt; vgl. Formblatt Anlage 6 "Kommunikation mit dem Auftraggeber". Dieses Formblatt ist mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland