Kongresshalle Nürnberg / Substanzerhalt und Sicherung: Objektplanung Gebäude und Innenräume / Gebäudehülle - Fassade (Innenhof) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001214
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nuernberg.de/internet/referat6/
Abschnitt II: Gegenstand
Kongresshalle Nürnberg / Substanzerhalt und Sicherung: Objektplanung Gebäude und Innenräume / Gebäudehülle - Fassade (Innenhof)
Planungsleistungen für den Substanzerhalt und die Sicherung des Rundbaus der Kongresshalle auf dem ehem. Reichsparteitagsgelände in Nürnberg zur Vorbereitung eines Ausbaus für vorwiegend kulturelle Nutzungen.
Hier: Objektplanung Gebäudehülle - Fassade (Innenhof)
Diese umfasst im Besonderen
• die Beseitigung von Aufwuchs
• die Reparatur von Schäden im unbedingt erforderlichen Umfang (Ziegelmauerwerk, Beton)
• die Beseitigung oder (Be-)Festigung loser Teile und ggf. partielle Ergänzungen
• die Herstellung einer geordneten Wasserabführung und ggf. eines Witterungsschutzes exponierter Bauteile
• die Neuverfugung, soweit erforderlich
Es ist beabsichtigt, die Leistungen stufenweise, abschnittsweise und ggf. teilweise zu beauftragen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nürnberg
Leistungen der Objektplanung - Fassade (Innenhof) gem. § 34 HOAI für den Ausbau des Rundbaus der Kongresshalle für vorwiegend kulturelle Nutzungen.
Die Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg besteht im Wesentlichen aus zwei Kopfbauten und dem U-förmigen sog. Rundbau. Keines der Bauteile wurde vollendet. Der jetzige „Innenhof“ mit ca. 25.000 qm Fläche hätte ursprünglich den überdachten Veranstaltungsraum für 50.000 Personen aufnehmen sollen. Im nördlichen Kopfbau befindet sich das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände (museale Nutzung), der südliche Kopfbau wird von den Nürnberger Symphonikern genutzt. Der Rundbau soll künftig für vorwiegend kulturelle Zwecke ausgebaut werden. Dies umfasst die Einrichtung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur; diese können beispielsweise sein: Ateliers und Studios für die bildende und performative Kunst sowie für musikalische Zwecke. Ein weiterer möglicher Ausbauzweck besteht in der Einrichtung eines Interims für die Musik- (Oper) und Tanztheatersparten (Ballett) des Staatstheaters Nürnberg sowie der Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg einschließlich der ausstattenden Gewerke (Maske, Schneiderei, Requisite etc.) sowie weiterer im Zusammenhang mit dem Betrieb des Staatstheaters erforderlicher Einrichtungen. Darüber hinaus kommt der Ausbau zu musealen Zwecken und für Depotnutzungen in Frage. Die Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur sollen vollständig im Bestand abgebildet werden. Die Interimsbedarfe des Staatstheaters (ca. 14.600 qm NUF) können nur im Umfang von ca. 80% im Bestand untergebracht werden. Ca. 20% erfordern einen Ergänzungsbau für Nutzungen, die sehr große Räume bedingen (Zuschauerraum für 800 Personen, Bühne, Orchestergraben, Probebühne etc.) sowie für Nutzungen, die aus funktionalen Gründen zwingend bühnennah sein müssen. Der Ergänzungsbau ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens; zu ihm sind Schnittstellen zu definieren.
Bei dem Rundbau handelt es sich um einen unfertigen Rohbau (Torso) der als fünfgeschossiger Sonderbau der Gebäudeklasse 5 i.S.d. Art. 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BayBO und der Hochhausrichtlinie unterfällt. Der vorhandene Bestand ist ca. 40 m hoch, die Außenfassade hat eine abgewickelte Länge von ca. 540 m, die Fassade zum „Innenhof“ von ca. 410 m. Im Endausbau hätte das Gebäude eine Höhe von ca. 70 m erreichen sollen.
Die fünf Hauptgeschosse umfassen das von außen und vom „Innenhof“ aus zugängliche Sockelgeschoss, das über Treppen und Rampen nur von außen zugängliche Arkadengeschoss (eine etwa 540 m lange Arkade verbindet dort den nördlichen mit dem südlichen Kopfbau), zwei Obergeschosse, die ursprünglich zur Erschließung der nicht gebauten Ränge des Veranstaltungssaales gedient hätten, und an oberster Stelle ein reines Technikgeschoss. Neben den fünf Hauptgeschossen verfügt das Gebäude über vier Zwischengeschosse. Diese sind: ein umlaufender Installationsgang unterhalb der WC-Kerne zwischen dem Arkaden- und dem 1. Obergeschoss, Nebenräume über den WC-Kernen zwischen dem 1. und dem 2. Obergeschoss, ein hofseitig umlaufender Installationsgang unterhalb des unteren Daches (ehem. Kolonnadenebene) zwischen dem 1. und 2. Obergeschoss und 16 großvolumige ehem. Technikräume zwischen dem 2. und dem 3. Obergeschoss oberhalb der innenliegenden Treppenräume. Der „Innenhof“ kann von der Ostseite über ein einziges großes Tor auch mit Bussen und Lastkraftwägen befahren werden.
Der Rundbau ist als teilweise mit Stahlbeton verstärkter Mauerwerksbau mit verschiedenen Deckenkonstruktionen (Stahlbetondecken, Kappendecken, sog. „Remy-Decken“ etc.) auf einer ca. 3,5 m mächtigen Stahlbeton-Fundamentplatte errichtet. Die Außenfassade ist als Verbundmauerwerk aus großen Granitquadern und Vollziegeln ausgeführt. Zahlreiche Öffnungen zum „Innenhof“ wurden aus Gründen des Witterungsschutzes vermauert. Die Dachkonstruktion ist schadhaft, die Dachhaut undicht, als Fenster dienen einfachste Konstruktionen der Nachkriegszeit.
Zur Klärung der Frage, ob die Kongresshalle überhaupt aus (bau-)technischer Sicht für die Unterbringung von Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur bzw. als Opern-Interim geeignet ist, wurden zwei Machbarkeitsstudien von einem Architekturbüro erstellt, die der Beratung der Auftraggeberin dien(t)en:
1. "Kongresshalle Nürnberg, Möglichkeiten kultureller Nutzung eines Teilstücks, Bauliche Voruntersuchung, Machbarkeitsstudie"
2. "Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Ausweichspielstätte für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg im Rundbau-Torso der Kongresshalle des ehem. Reichsparteitagsgeländes"
Die Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Ausweichspielstätte enthält Beiträge von Fachberatern und ist umfassender. Aufgrund von § 7 Abs. 1 und 2 VgV unterrichten wir die Bewerber und Bewerberinnen bzw. die Bieterinnen und Bieter hierüber und stellen die beiden Machbarkeitsstudien zur Verfügung (siehe Anlage Vergabeunterlagen). Die Studien wurden im Kulturausschuss bzw. in der Opernhaus-Kommission des Nürnberger Stadtrates behandelt.
Aufgrund der Größe des bestehenden Gebäudes, der Abfolge und Eigenarten erforderlicher Planungsleistungen und des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens beabsichtigt die Vergabestelle nicht zwingend ein Objektplanungsbüro mit allen Planungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) zu beauftragen.
Vielmehr wird die Vergabestelle in engem zeitlichen Zusammenhang mehrere Verfahren zur Vergabe von Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume durchführen.
Diese Verfahren umfassen nach derzeitigem Stand:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Gebäudehülle – Türen, Tore und Fenster
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Gebäudehülle – Dächer
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Gebäudehülle – Granitfassade (Straßenseite)
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Gebäudehülle – Fassade (Innenhof)
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Bestandsicherung (Innenräume)
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Flucht- und Rettungswege
- Objektplanung Gebäude und Innenräume / Innenausbau (Ermöglichungsräume, Opern-Interim, Lager-/ Depotflächen)
Die Vergabestelle behält sich vor, die oben genannten Verfahren zu bündeln oder thematisch anders zusammenzufassen oder zu gliedern. Die Auflistung ist insofern rein nachrichtlich und unverbindlich.
Bewerbungen für eines, mehrere oder alle Verfahren sind möglich.
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern erfolgt anhand von – ggf. gewichtet – bepunkteten Eignungs-/Auswahlkriterien, die auf der Vergabeplattform bekannt gegeben sind. Aufgefordert werden der Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl und von diesem ausgehend weitere Bewerber in mathematisch absteigender Reihenfolge bis die angegebene Höchstzahl ausgeschöpft ist, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die berufliche Befähigung des Bewerbers und/ oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (Projektleitung) ist durch die:
a) Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ gem. Art. 1(1) des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz -BauKaG) nachzuweisen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV für Personenschäden über mindestens 3 Mio. Euro und für sonstige Schäden über mindestens 5 Mio. Euro. Diese Deckungssummen müssen in jedem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als ein Jahr sein, gerechnet vom Tag der Auftragsbekanntmachung.
Angaben gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Vorlage eines aussagekräftigen Organigramms des Projektteams mit Angaben zu Funktion, Qualifikation und einschlägiger Berufserfahrung.
Die für die Projektleitung vorgesehene Person muss Architekt/ Architektin i.S.d. Art. 1(1) BauKaG sein.
Die für die stellv. Projektleitung vorgesehe Person muss Architekt/ Architektin i.S.d. Art. 1(1) BauKaG, Ingenieur/ Ingenieurin i.S.d. BayIngG oder Beratender Ingenieur/ Beratende Ingenieurin i.S.d. BauKaG sein.
Es ist eine Referenzliste einzureichen, zwei Referenzen können detailliert eingegeben werden. Folgende Angaben sind bei den Referenzen erforderlich: genaue Bezeichnung des Objektes, Auftragswert, Erbringungszeitpunkt bzw. Erbringungszeitraum, Zeitpunkt des Abschlusses der vollständigen Leistung bzw. der Leistungsphase 8, Leistungsphasen, Auftraggeber (öffentlicher oder privater Empfänger), Umbau/ Sanierung, Hochhaus, Fassade, Denkmalschutz. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mindestens ein Referenzprojekt vorzulegen.
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV wird daraufhingewiesen, dass einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen, sofern diese Leistungen im oder nach dem Jahr 2017 bezogen auf die Leistungsphasen 1 - 8 vollständig abgeschlossen worden sind. Referenzen, bei denen die Leistungsphase 8 vor dem Jahr 2017 abgeschlossen wurde, werden nicht berücksichtigt.
Referenzliste: Geeignet sind nur Referenzen, die mit den in diesem Verfahren zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar sind nur Leistungen, die § 34 HOAI zugeordnet werden können, wie die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Die Referenzleistungen müssen mindestens die Leistungsphasen 2 - 8 i.S.d. § 34 HOAI umfassen. Die Leistungen müssen mindestens bis einschließlich der Leistungsphase 8 vollständig im oder nach dem Jahr 2017 abgeschlossen sein. Die Liste muss mindestens folgende Angaben enthalten: genaue Bezeichnung des Objektes, Auftragswert, Erbringungszeitpunkt bzw. Erbringungszeitraum, Zeitpunkt des Abschlusses der vollständigen Leistung bzw. der Leistungsphase 8, beauftragte Leistungsphasen, Auftraggeber (öffentlicher oder privater Empfänger). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Referenzliste einzureichen.
Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ gem. Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz -BauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/ Auftragsunterlagen sind/ werden auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Mustervertrag wird seitens der Vergabestelle im Verhandlungsverfahren allen Bietern auf der Vergabeplattform bekanntgegeben.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Die Stadt Nürnberg, die nicht oberste Bundesbehörde ist, macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Angebotsfrist mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, in gegenseitigem Einvernehmen festzulegen. Dabei wird allen Bewerbern dieselbe Frist für die Einreichung der Angebote gewährt. Die Bewerber erklären sich durch Abgabe eines Teilnahmeantrages damit einverstanden. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (§ 17 Abs. 7 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV)).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]