Objektplanung gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-Bierling-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Bayersoien
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-bad-bayersoien.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9
Sanierung und Umbau eines Teilbereiches des Bierlinghauses in Bad Bayersoien - Objektplanung gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1 - 9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Bierlinghaus ist ein historisches, jedoch nicht denkmalgeschütztes Gebäude in Bad Bayersoien, das im Kern auf das 16. Jahrhundert zurückgeht. 1892 wurde das Gebäude durch einen Brand zerstört und wieder aufgebaut. Es beherbergt im nordöstlichen Teil ein Museum, die Gemeindebücherei und einen Musikprobenraum. Der südwestliche Gebäudeteil wurde nun ebenfalls von der Gemeinde erworben und soll saniert und umgenutzt werden.
Angestrebt wird die Nutzung einiger Räume im Hanggeschoss als Senioren- und Jugendtreff; im Obergeschoss sollen Räumlichkeiten für eine Facharztpraxis entstehen. Eine bestehende Arztpraxis im EG bleibt erhalten. Die Gesamtfläche beträgt im Hanggeschoss ca. 120 m², im Obergeschoss ca. 106 m². Im Zuge der Umnutzung ist eine Planung und ein Sanierungskonzept zu erstellen. Die Gesamtkosten der Maßnahmen wurden in einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 auf ca. 1,7 Mio. Euro geschätzt.
Gegenstand der Vergabe ist dafür die Objektplanung gem. §. 34 HOAI, Leistungsphasen 1 – 9.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wert barwertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1 und 2
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 3
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 4
Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 5
Fünfte Stufe: Beauftragung der Lph. 6 und 7
Sechste Stufe: Beauftragung der Lph. 8
Siebte Stufe: Beauftragung der Lph, 9
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerberin / der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis der beruflichen Qualifikation als Architektin / Architekt, z. B. in Form der Mitgliedsbestätigung in einer Architektenkammer zu erbringen.
Ist die Bewerberin / der Bewerber eine juristische Person, ist diese / dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung der Bewerberin / des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige, die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
c) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin / Architekt.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2.) Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten (technische Fachkräfte inkl. Büroinhaberin / Büroinhaber ohne Sekretariat und Aushilfen, im Mittel der letzten 3 Jahre
3.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.
Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht wurden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Darstellung von 2 Referenzprojekten, aus denen die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
- Honorarzone III, IV oder V
- Projektvolumen (Summe KGR 300+400 > [Betrag gelöscht] Euro)
- erbrachte Leistungsphase 1-9 gem. §34 HOAI (jeweils einzeln bewertet) selbständig erbracht und im Referenzzeitraum (nach dem 01.01.2012) abgeschlossen
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-2:
- Umbau, Sanierung
- zumindest anteilig historische Bausubstanz mit Baujahr 1914 oder älter
- öffentlicher Bauherr
Die Referenzen sind im Formblatt "Teilnahmeantrag" anzugeben. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 1-9 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO gem. BauKaG erforderlich.
(siehe auch III.1.1)
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.