Pommernstraße 10 - Neubau Schulzentrum Südwest / 1.BA - A5.1000 - Sportanlagenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000351
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.soer.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pommernstraße 10 - Neubau Schulzentrum Südwest / 1.BA - A5.1000 - Sportanlagenbau
Neubau Schulzentrum Südwest, Pommernstraße 10 - Sportanlagen 1.BA
- 1.250 m2 Asphalttragschicht, Deckschicht, inkl. Kunststoffbelag, 1.490 m Markierungslinie Allwetterfeld,
- Ausstattungselemente Kugelstoß-/ Beachvolleyballanlage und Allwetterfeld, 2 St. Bolzplatztore, 4 St. Streetball- Anlagen, 1 psch Volleyball-Netzanlage, 1 psch Tennis-Netzanlage, alle inkl. Fundamente.
Neubau Schulzentrum Südwest, Pommernstraße 10 - Sportanlagen 1.BA
- 1.250 m2 Asphalttragschicht, Deckschicht, inkl. Kunststoffbelag, 1.490 m Markierungslinie Allwetterfeld,
- Ausstattungselemente Kugelstoß-/ Beachvolleyballanlage und Allwetterfeld, 2 St. Bolzplatztore, 4 St. Streetball- Anlagen, 1 psch Volleyball-Netzanlage, 1 psch Tennis-Netzanlage, alle inkl. Fundamente.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den
Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen
zusätzlich die in den Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum
Umsatz und zu den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit
die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen
die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein
Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer
Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/
A die Nachweisprüfung auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat
der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat,
einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über den
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für übertragene Leistungen mit folgenden Mindest-
Deckungssummen je Schadensereignis: 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die
Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens auf
das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein (2-fach Maximierung).
Geforderte Mindeststandards:
Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für übertragene Leistungen mit folgenden Mindest-
Deckungssummen je Schadensereignis: 3 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein (2-fach Maximierung).
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst
- Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt wurden, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für drei
Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls
das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter*innen der Auftraggeberin.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. - Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw.
der zuständigen Krankenkasse vorzulegen. - Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung
gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim
Bundesamt für Justiz anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend den Regelungen in §§ 160, 161 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.soer.nuernberg.de