Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: SOW-30240
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80404
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesenarbeiten
Am südlichen Oberwiesenfeld, in der Nähe des Olympiaparks, entlang der Schwere Reiter Straße, plant die Stadibau ein neues Wohnquartier mit insgesamt ca. 670 Wohnungen für Staatsbedienstete, 3 KITAS und Büros.
Das Bauvorhaben wird in 2 Bauabschnitte unterteilt:
- BA1: Haus 1 und Haus 2, mit ca. 342 Wohnungen, 2 KITAs und Büros
- BA2: Haus 3 und Haus 4, mit ca. 350 Wohnungen, 1 KITA
Für BA1 werden im vorliegenden Verfahren Fliesenarbeiten ausgeschrieben.
Weitere Erläuterungen dazu unter Punkt II.2.4
München
Bodenfliesen Format 30x60 cm, unglasiert, Steinstruktur auf Abdichtung W2-I, Bad, Küche Wohnen, ca. 3 545 m2
Bodenfliesen, Format 20x20cm, mit 2-reihigem Randfries 10x10 cm, glasiert, mehrfarbig, auf Abdichtung, Sanitärbereiche Kita, ca. 358 m2
Bodenfliesen Kita Küche, auf Abdichtung W3_I, Format 10x10, unglasiert, ca. 128 m2
Wandfliesen Format 30x60 cm, glasiert, gänzend, in Teilbereichen auf Abdichtung W1-I, Bad, Küche, Wohnen, ca. 7 946 m2
Wandfliesen Sanitärbereiche Kita, Format 10x10, glasiert, mehrfarbig, in Teilbereiche auf Abdichtung, ca. 658 m2
Wandfliesen Kita Küche, Format 10x10 cm, glasiert, auf Abdichtung W3-I, ca. 340 m2
Kristallspiegel, als Dauer- bzw. Glasrückenspiegel, Größe ca. 60x90 cm, fliesenbündig eingeklebt, 405 Stück
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Die beschriebenen Leistungen betreffen den ersten Bauabschnitt BA1 eines, nach einem einheitlichen Grundentwurf zu erstellenden, jedoch in zwei Bauabschnitte aufgeteilten, Neubauvorhabens des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen des zweiten Bauabschnitts BA2 gem. § 3a EU Abs. 3 Ziff. 5 VOB/A zu den Bedingungen des Auftrags für den ersten Bauabschnitt ohne weitere öffentliche Ausschreibung an den mit der Ausführung der Leistungen des ersten Bauabschnitts beauftragten Auftragnehmer zu vergeben.
Die Leistungen des zweiten Bauabschnitts BA2 werden etwa 75% des BA1 umfassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen des zweiten Bauabschnitts BA2 gem. § 3a EU Abs. 3 Ziff. 5 VOB/A zu den Bedingungen des Auftrags für den ersten Bauabschnitt ohne weitere öffentliche Ausschreibung an den mit der Ausführung der Leistungen des ersten Bauabschnitts beauftragten Auftragnehmer zu vergeben. (siehe Ziff. II.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80404
Land: Deutschland