Reinraum-kompatibles Rasterelektronenmikroskop mit (CD- SEM) - ENAS - E_134_256873 ChrPat-KauAnj Referenznummer der Bekanntmachung: E_134_256873 ChrPat-KauAnj
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinraum-kompatibles Rasterelektronenmikroskop mit (CD- SEM) - ENAS - E_134_256873 ChrPat-KauAnj
Reinraum-kompatibles Rasterelektronenmikroskop mit (CD- SEM).
9126 Chemnitz
1 Stück
Reinraum-kompatibles Rasterelektronenmikroskop mit (CD- SEM).
— Defektüberprüfungssoftware Packet,
— Lichtmikroskop mit min.x200 Vergrößerung,
— Chiller / Kühlgerät,
— Satz Verbrauchsmaterialien,
— USV Station oder Batterien zum Ausgleich von Stromausfällen,
— Wartungsvertrag für ein Jahr, zwei Jahre und 3 Jahre,
— Live Anwendungstraining für min. 3 Ingenieure,
— Verfügbare Wartungstrainings,
— Netzwerkzugriff auf das CD-SEM,
— Vakuumpumpe für das Vorvakuum,
— Aktiven Dateiübertragung von Messergebnissen,
— Garantie für 24 Monate.
Separat veröffentlicht, da nach Zuschlagsertreilung "schwerwiegender Fehler" im Vergabemanager.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Separate ex-Post zu Auftragsbekanntmachung 2021/S 089-227690, da bei Zuschlagserteilung im Vergabemanager ein "schwerwiegender Fehler" auftrat und keine weitere Bearbeitung möglich war.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fraunhofer.de