A 94 München-Pocking (A 3), Abschnitt Malching-Kirchham, Bauüberwachung Betriebstechnik Tunnel Tutting Referenznummer der Bekanntmachung: A0103360031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 94 München-Pocking (A 3), Abschnitt Malching-Kirchham, Bauüberwachung Betriebstechnik Tunnel Tutting
A 94 München-Pocking (A 3), Abschnitt Malching-Kirchham,
Bauüberwachung Betriebstechnik Tunnel Tutting
94148 Kirchham, Landkreis Passau
Bauüberwachung mit anschließender Objektbetreuung für die Baumaßnahme "Betriebstechnische Ausstattung Tunnel Tutting" für die Autobahn A 94 München-Pocking (A 3), Abschnitt Kirchham-Pocking. Näheres siehe Auftragsunterlagen unter Punkt I.3)
Die Vergabenummer des öffentlichen Auftraggebers: A0103360031
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=224865
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/224865
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
gemäß § 44 Abs. 1 VgV:
- Angabe, ob Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=224865
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/224865
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV:
- Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=224865
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/224865
Mindeststandards:
Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung:
Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wird der o.g. Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss wegen fehlender Eignung.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=224865
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/224865
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
- Referenzen über vergleichbare Leistung in den letzten acht Jahren abgeschlossen. Eine Referenz kann aus zwei Referenzprojekten bestehen.
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV:
- Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen (Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung)
gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV:
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=224865
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/224865
Mindeststandards:
Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen (Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung):
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss Fachrichtung Elektrotechnik
- Anzahl der Jahre als Bauüberwachung der betriebstechnischen Ausstattung von Straßentunneln ≥ 5 Jahre
- Erfahrung mit der Anbindung einer Automatisierungssoftware an eine Leitstelle
Wird der o.g. Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss wegen fehlender Eignung.
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/224865
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Die Öffnung der Angebote wird von 2 Vertretern des Öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zu diesem Termin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das
Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de