Neubau Grundschule, 6-zügig, Pestalozzistraße 2, Gemeinde Kissing - einphasiger, nicht-offener Realisierungswettbewerb, mit vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren im Rahmen der VgV, für Architekten (Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021) und Freianlagenplaner (Objektplanung Freianlagen, gem. § 38ff HOAI 2021), nach den Richtlinien der RPW 2013.
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kissing
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86438
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kissing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule, 6-zügig, Pestalozzistraße 2, Gemeinde Kissing - einphasiger, nicht-offener Realisierungswettbewerb, mit vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren im Rahmen der VgV, für Architekten (Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021) und Freianlagenplaner (Objektplanung Freianlagen, gem. § 38ff HOAI 2021), nach den Richtlinien der RPW 2013.
Die Gemeinde Kissing plant den Neubau einer 6-zügigen Grundschule im Ganztagesbetrieb (offener und gebundener Ganztagesbetrieb) nach dem pädagogischen Konzept (Lernhauskonzept) von LernLandSchaft. Sie ist bisher als 4-zügige Grundschule in den Bestandsgebäuden, in Nachbarschaft zur Mittelschule, untergebracht und soll nun im Rahmen der Erweiterung auf 6 Züge einen autarken Neubau erhalten, um Flächen im Bestand für Anforderungen der Mittelschule und andere Zwecke (andere Nutzer) freizumachen. Der Neubau umfasst 4.968 m² Nutzungsfläche (1-6).
Der Neubau soll östlich des Bestands, im Bereich des derzeitigen Pausenhofs, angesiedelt werden und zum Bestand einen Abstand von mindestens 12m halten, der unbebaut und als Feuerwehrzufahrt freigehalten werden muss.
Der Neubau benötigt keine Sporthalle, da ausreichend Nutzungszeiten in der vorhandenen Turnhalle nördlich der Mittelschule und bei Bedarf auch in der nahegelegenen Paartalhalle zur Verfügung stehen.
Der derzeitige Erlebnispausenhof muss in hoher Qualität und in mindestens gleicher Größe neu errichtet werden. Ein Verkehrsübungsplatz ist nicht erforderlich.
Der östliche Teil des Grundstücks mit der Flurnummer 3051, sowie der westliche Teil der Flurnummer 3058/4 (Pestalozzistraße), die Flurnummer 3061/1 (Parkplatz), sowie 3061, 3058/3 und 3051/3 sind im Rahmen des Wettbewerbs für die Errichtung der Grundschule und der zugehörigen Freiflächen vorgesehen. Hierauf befindet sich ein Hartplatz, der nicht erhalten werden muss. Er ist derzeit als Sammelplatz für die Mittelschule ausgewiesen, diese Fläche kann aber auch an anderer Stelle außerhalb des Wettbewerbsgebietes verortet werden und ist nicht Teil der WBW-Aufgabe.
Die im Osten an das Wettbewerbsgebiet angrenzende Kindertagesstätte „Johanni-Piraten“ (3 Krippen- und 2 Kindergartengruppen, insgesamt 95 Kinder), sowie der nördlich des Hartplatzes angesiedelte Hort „Kindervilla - Schlaue Füchse“ (2 Gruppen, insgesamt 50 Kinder) verfügen derzeit über zu wenig Außenspielfläche.
Der Kiesparkplatz nördlich der Bahnhofstraße und der Parkplatz der Paartalhalle im Osten können für den Nachweis der Lehrerparkplätze herangezogen werden.
Das Wettbewerbsgebiet liegt außerhalb eines Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes. Für die Bebaubarkeit gelten daher die Regeln nach § 34BauGB, sowie die Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan und aus der Machbarkeitsstudie.
Das Büro, das die Machbarkeitsstudie erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Alle relevanten Unterlagen werden den Bewerbern mit den Auslobungsunterlagen zur Verfügung gestellt, um alle Teilnehmer auf denselben Wissensstand wie das vorbefasste Büro zu bringen.
Der Wettbewerb ist ausschließlich für Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Freianlagenplanern vorgesehen.
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen; dies sind:
Objektplanung (Gebäude und Innenräume):
Leistungsphasen 2 bis 5, optional in Stufen die LPH 6 bis 9, nach § 34 HOAI 2021
Objektplanung (Freianlagen):
Leistungsphasen 2 bis 5, optional in Stufen die LPH 6 bis 9, nach § 39 HOAI 2021
Beauftragt werden mindestens die Leistungsphasen 2-5.
voraussichtliche Zeitschiene des WBW:
- Versand der Auslobung ca. KW 14-15/2022
- Colloquium ca. KW 18-19/2022
- Abgabe der Pläne KW 28/2022
- Abgabe der Modelle KW 30/2022
- Preisgerichtssitzung ca. KW 37/2022
- Vergabeverhandlung KW 43/2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben u Erklärungen, die mit der Bewerbung vom Objektplaner Gebäude u Innenräume im Teilnahmeantrag (TNA) abgegeben werden müssen:
a) Name, ausführ. Niederlassung, bevollmächt. Vertreter, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten, Rechtsform
b) Erklärung d. Bewerbers über das Nichtvorliegen v. Ausschlussgründen nach § 123 u. § 124 GWB;
c) Erklärung über das Nichtvorliegen v. Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
d) ggf. Erklärung d. Bewerbers über die Bildung v. Bewerbergemeinschaften u. Zusage über die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall einer Teilnahme am Verhandlungsverfahren. Bewerber-/Bietergemeinschaften haften – je Fachdisziplin gesamtschuldnerisch u haben mit ihrem TNA eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind u der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig u führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- u Arbeitsgemeinschaften.
e) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV
Mindestanforderung ist eine Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden u über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europä. Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung d. Versicherers muss mind. das 2-fache d. Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein od. im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen m. Pauschaldeckungen (d. h. oh. Unterscheidung nach Personen- u Sachschäden) ist eine Erklärung d. Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung d. Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen u Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag d. Bekanntmachung an, u muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprech. Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
f) Es ist 1 Referenz für Objektplanung Gebäude anzugeben. Hierbei sind folgende Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen erforderlich:
- Projektbezeichnung, Name d. beauftragten Büros, ggf. Angaben zur Aufgabenverteilung mit ARGE-Partnern u UnterAN,
- Ref.zeitraum 1.1.2012-31.12.2021 (Beginn LPH 2, Abschluss LPH 4),
- Erläuterung zur Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen: mind. Honorazone III,
- erbrachte Leistungsbilder nach HOAI,
- LPH 2-4 beauftragt und vollständig selbst erbracht,
- Neubau,
- Name, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten d. AG,
- Projektdarstellung (4 DIN A4 oder 2 DIN A3 Seiten)
2. Erklärungen, die zum Zeitpunkt des Colloquiums vom ARGE-Partner für Objektplanung Freianlagen abgegeben werden müssen:
a) analog 1.a)
b) analog 1.b)
c) analog 1.c)
d) analog 1.d)
e) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4 VgV: es gelten die Bedingungen analog zu 1.e), jedoch mit anderen Deckungssummen:
Mindestanforderung ist eine Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden u über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europä. Wirtschaftsraum zugelassen ist.
f) Es ist 1 Referenz für Objektplanung Freianlagen anzugeben. Hierbei sind folgende Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen erforderlich:
- Projektbezeichnung, Name d. beauftragten Büros, ggf. Angaben zur Aufgabenverteilung mit ARGE-Partnern u UnterAN,
- Ref.zeitraum 1.1.2012-31.12.2021 (Beginn LPH 2, Abschluss LPH 4),
- Erläuterung zur Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen: mind. Honorazone IV,
- erbrachte Leistungsbilder nach HOAI,
- LPH 2-4 beauftragt und vollständig selbst erbracht,
- Name, Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten d. AG,
- Projektdarstellung (4 DIN A4 oder 2 DIN A3 Seiten)
Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiterenTeilnahme ausgeschlossen.
Für die Bewertung der Referenzprojekte im Teilnahmewettbewerb gelten die o. g. Mindestanforderungen.
Erfüllen beide Referenzen (Referenz 1 Objektplanung Gebäude und Referenz 2 Objektplanung Freianlagen) die dort und in der „Bewertungsmatrix Auswahlkritierien" dargelegten Kriterien, so erfüllt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Voraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb.
Unabhängig davon müssen aber auch die Eignungskritierien, wie oben und in der „Bewertungsmatrix Eignungskriterien" genannt, erfüllt sein.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Die bereits ausgewählten Teilnehmer gemäß IV.1.7) müssen ebenfalls die Eignungs- und Auswahlkriterien erfüllen, nehmen aber nicht am Losverfahren teil, sondern sind gesetzt.
1. Erklärungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung vom Objektplaner Gebäude und Innenräume abgegeben werden müssen:
Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation im Projektteam des Objektplaners Gebäude gem. § 75 VgV:
Das Projektteam des Objektplaners Gebäude und Innenräume erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn mind. 1 Teammitglied berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt" gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Nachweis durch Vorlage eines Eintragungsnachweises in einer Architektenkammer.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
2. Erklärungen, die zum Zeitpunkt des Colloquiums vom ARGE-Partner für die Objektplanung Freianlagen abgegeben werden müssen:
Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation im Projektteam gem. § 75 VgV:
Das Projektteam des Objektplaners Freianlagen erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn mind. 1 Teammitglied berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Nachweis durch Vorlage eines Eintragungsnachweises in einer Architektenkammer.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge gelten die Bewertungskriterien der „Bewertungsmatrix Entscheidungskriterien", vorbehaltlich der Ergebnisse der Preisrichtervorbesprechung:
- Städtebau: stadträumliche Einbindung, inkl. Freiflächen: Erschließung und Freiflächengestaltung
- Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit: Verhältnis der Kennwerte (BGF/NUF, BRI/NURF,…)
- Architektur: architektonische Qualität
- Funktionalität: innere Funktion und Innenraumqualität
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Für die Bewertung der Verhandlungsgespräche gelten die Bewertungskriterien der „Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien":
- Wettbewerbsergebnis: 50% Gewichtung,
- Nachprüfung: Kostenanalyse: 10% Gewichtung,
- Projektteam: 13,5% Gewichtung,
- Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe: 16,5% Gewichtung,
- Honorar: 10% Gewichtung.
- 1.Preis: 38.200 € netto,
- 2.Preis: 31.800 € netto,
- 3.Preis: 25.500 € netto,
- 4.Preis: 15.300 € netto,
- 5.Preis: 10.200 € netto,
Anerkennungen: 6.400 € netto (gesamt)
Das Preisgeld gilt für Architekten und Freianlagenplaner zusammen.
Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer die Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Die teilnehmenden Architekten erarbeiten als Bietergemeinschaft (ARGE) mit einem Freianlagenplaner einen Wettbewerbsbeitrag. Im Preisgeld ist das Preisgeld der Freianlagenplaner bereits enthalten.
Die Ausloberin wird zwar eine Bietergemeinschaft aus Architekten und Freianlagerplaner beauftragen, aber getrennte Verträge mit dem Architekten und dem Freianlagenplaner schließen. Eine gesamtschuldnerische Haftung des Architekten und des Freianlagenplaners wird es daher nicht gegeben.
Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird eine Vergabeverhandlung für den Objektplaner Gebäude und Objektplaner Freianlagen gemäß VgV mit den Preisträgern durchgeführt.
Auf das Honorar des beauftragten Verfahrenssiegers wird sein Preisgeld des Wettbewerbs in voller Höhe auf die spätere Vergütung in der Leistungsphase 2 angerechnet. Die Anrechenbarkeit des Preisgeldes ist nur möglich, wenn und so weit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
c) Sachpreisrichter:
- Reinhard Gürtner, Erster Bürgermeister
- Franz-Xaver Sedlmeyer, Gemeinderat
- Katharina Eigenmann, Gemeinderätin
- Silvia Rinderhagen, Gemeinderätin
- Fabian Bär, Gemeinderat
d) ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter:
- Alfred Schatz, Amtsleiter Bauamt
- Stephanie Brandmeier, Architektin, stellv. SG-Leiterin Bautechnik
e) sachverständige Berater:
- Katrin Doberer, Büro LernLandschaften
- Annika Lauter, Rektorin
- Angela Hundseder, Konrektorin
- Jens Leven, Schulwegplaner
- Matthias Kratzmeier, Keller+Kratzmeier Berat.Ing., Berater Energie
- Andrea Wurm, Stahl+Weiß PartGmbbB, mit Bettina Wolferseder, Meixner+Partner, Berater Nachhaltigkeit
- Maria-Theresia Scheck, Gem. Kissing, Sachgebiet Schulen/Schülerbeförderung/Ganztagsbetreuung/Mensa
- Andreas Vötter, Gem. Kissing, SG-Leiter Bautechnik
- Max Meixner, Berater Investitions- und Nutzungskosten, Meixner+Partner
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Erklärungen, die zum Zeitpunkt der Vergabeverhandlung von der Bietergemeinschaft abgegeben werden müssen (ggf. durch Eignungsleihe):
a) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
b) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projektentsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 75 Abs. 3 VgV i. V. m. § 43 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
c) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV dieser Unternehmen ist abzugeben;
d) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
e) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen.
f) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 8 technischen festangestellten Vollzeit-MA inklusive Geschäftsführung jeweils beim Objektplaner Gebäude und beim Objektplaner Freianlagen. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
Nachweis: Eigenerklärung, unter Angabe von Name/Kürzel und Qualifikation der gemäß Mindestanzahl geforderten Mitarbeitern.
g) Der Projektleiter (PL-OBJ) Objektplanung Gebäude und der Projektleiter (PL-FA) sind mit dem Angebot eindeutig zu benennen. Die Berufserfahrung des PL im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und einer Abschlussurkunde des Studiengangs Architektur, aus der Fachrichtung und Abschlussdatum erkennbar sind, nachzuweisen.
Die Berufserfahrungdes PL im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und einer Abschlussurkunde des Studiengangs Landschaftsarchitektur od. glw., aus der Fachrichtung und Abschlussdatum erkennbar sind, nachzuweisen.
Mindestanforderung sind jeweils 5 Jahre Berufserfahrung für den PL im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. für den PL im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen.
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h) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Honorarangebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.
Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
i) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis spätestens 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
j) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG.
k) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
l) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 3 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
- Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
- der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
- der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
- der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland