Stationierung und Betrieb von 2 Rettungswagen (RTW) im Rettungsdienstbereich Hochfranken Referenznummer der Bekanntmachung: ZRF 4-20.1
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zrf-bayern.de/index.php/rd-in-bayern/oberfranken/hochfranken
Abschnitt II: Gegenstand
Stationierung und Betrieb von 2 Rettungswagen (RTW) im Rettungsdienstbereich Hochfranken
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Hochfranken (im Folgenden auch ZRF Hochfranken oder der Konzessionsgeber) beabsichtigt zwei Dienstleistungskonzessionen zum Betrieb jeweils eines RTW an zwei verschiedenen Standorten im Rettungsdienstbereich Hochfranken für den voraussichtlichen Zeitraum vom 01.07.2022 bis 30.06.2032 zu vergeben.
Los 1: Rettungswagen Rettungswache Hof Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorhaltezeiten für Los 1Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 168Stunden (24 Stunden / 7 Tage) pro WocheStandort in Los 1Der Standort ist im nördlichen Bereich der Stadt Hof verkehrsgünstig zu wählen. Die Rettungswache muss im markierten Bereich der Karte als Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung liegen. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i.S.d. § 3 Baunutzungsverordnung liegen.Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW (pro Los) sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle HochFranken, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs.Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsstätte bzw. Unterkunft geeignete Unterkunft mit Umkleide- und Sanitärräumen sicherstellen. Der RTW ist in einer verschließbaren und beheizbaren Garage unterzubringen. Von diesem Erfordernis kann der ZRF Hochfranken auf Antrag eine Ausnahme bewilligen, wenn vom Durchführenden nachgewiesen wird, dass diese Anforderung innerhalb eines Jahres ab Leistungsbeginn erfüllt sein wird.Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht. Die Benutzungsentgelte für die Vorhaltung und den Betrieb werden vielmehr zwischen den Durchführenden und den Sozialversicherungsträgern vereinbart, vgl. Art. 34 BayRDG. Die vom Durchführenden mit dem Angebot vorzulegende Kostenkalkulation wird bei Auftragserteilung den Kostenträgern offengelegt.Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Konzession bzw. zur Leistungserbringung regeln die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und der Vertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
- Kriterium: Preis(50)
- Kriterium: Qualität(50)
Los 2: Rettungswagen Stellplatz Helmbrechts
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorhaltezeiten für Los 2Die vorgesehene wöchentliche Bereitstellung (= betriebsbereite Vorhaltung) beträgt 84 Stunden pro Woche.Die Stundenzahl ist nach derzeitigem Stand wie folgt einzubringen:Montag bis Sonntag: von 08:00 Uhr bis 20:00 UhrStandort in Los 2Der Standort ist innerhalb des Versorgungsbereiches der Rettungswache Münchberg zu wählen. Die Rettungswache muss im markierten Bereich der Karte als Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung liegen. Der Standort darf nicht innerhalb eines reinen Wohngebietes i.S.d. § 3 Baunutzungsverordnung liegen.Die vertragsgegenständliche Leistung des Konzessionsnehmers besteht in der Vorhaltung und dem Betrieb eines RTW (pro Los) sowie dem Transport von Notfallpatienten bzw. kranken, verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, mittels entsprechend geschulten Personals auf Weisung der Integrierten Leitstelle HochFranken, grundsätzlich unabhängig von den Grenzen des Rettungsdienstbereichs.Der Bieter muss für die Besatzung des RTW eine angemessene, den arbeits- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Arbeitsstätte bzw. Unterkunft geeignete Unterkunft mit Umkleide- und Sanitärräumen sicherstellen. Der RTW ist in einer verschließbaren und beheizbaren Garage unterzubringen. Von diesem Erfordernis kann der ZRF Hochfranken auf Antrag eine Ausnahme bewilligen, wenn vom Durchführenden nachgewiesen wird, dass diese Anforderung innerhalb eines Jahres ab Leistungsbeginn erfüllt sein wird.Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht. Die Benutzungsentgelte für die Vorhaltung und den Betrieb werden vielmehr zwischen den Durchführenden und den Sozialversicherungsträgern vereinbart, vgl. Art. 34 BayRDG. Die vom Durchführenden mit dem Angebot vorzulegende Kostenkalkulation wird bei Auftragserteilung den Kostenträgern offengelegt.Weitere Einzelheiten zum Gegenstand der Konzession bzw. zur Leistungserbringung regeln die Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und der Vertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
- Kriterium: Preis(50)
- Kriterium: Qualität(50)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 1: Rettungswagen Rettungswache Hof Nord
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93051
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Los 2: Rettungswagen Stellplatz Helmbrechts
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93051
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.